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  <header short="GtDITZBundVDV" amtabk="GtDITZBundVDV" norm="gtditzbundvdv" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 13</a> G v. <time datetime="2024-12-18">18.12.2024</time> I Nr. 423</change>
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    <prev id="f0c096d9" bez="§ 9" target="9" title="Auswahlkommission"/>
    <index id="78d7eef4" bez="§ 10" target="10" title="Durchführung des Auswahlverfahrens, Täuschungen"/>
    <next id="3bdb6d87" bez="§ 11" target="11" title="Gesamtergebnis und Rangfolge"/>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Auswahlverfahren"/>
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  <main title="Durchführung des Auswahlverfahrens, Täuschungen">
    <p nr="1">Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil kann ganz oder teilweise mit Unterstützung von Informationstechnik durchgeführt werden. Mit der Durchführung des schriftlichen Teils können Dritte betraut werden. Die Gesamtverantwortung für die Bewertung der Leistungen trägt die Auswahlkommission.</p>
    <p nr="2">Das Informationstechnikzentrum Bund legt die Dauer, die zu bearbeitenden Aufgaben und den Ablauf des Auswahlverfahrens, die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie die für das Bestehen erforderlichen Mindestpunktzahlen in einem Auswahlkonzept fest.</p>
    <p nr="3">Wer im Auswahlverfahren täuscht, eine Täuschung versucht oder bei einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch hilft, wird vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Vor der Entscheidung über den Ausschluss wird die Bewerberin oder der Bewerber angehört.</p>
  </main>
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