<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="62cf023c" lastmod="2026-07-23T08:30:19+00:00">
  <header short="GtDITZBundVDV" amtabk="GtDITZBundVDV" norm="gtditzbundvdv" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 13</a> G v. <time datetime="2024-12-18">18.12.2024</time> I Nr. 423</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="ca869aa4" bez="§ 5" target="5" title="Nachteilsausgleich"/>
    <index id="62cf023c" bez="§ 6" target="6" title="Bewertung der Leistungen"/>
    <next id="1ac22a27" bez="§ 7" target="7" title="Erholungsurlaub"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 1" title="Allgemeines"/>
  </scope>
  <main title="Bewertung der Leistungen">
    <p nr="1">Die Leistungen der Anwärterinnen und Anwärter werden wie folgt bewertet: <table/></p>
    <p nr="2">Bei der Bewertung sind neben der fachlichen Leistung auch die Gliederung und die Klarheit der Darstellung sowie das Ausdrucksvermögen zu berücksichtigen.</p>
    <p nr="3">Wenn eine Leistung von mehr als einer oder einem Prüfenden bewertet wird oder wenn die Bewertungen mehrerer Leistungen zu einer Bewertung zusammengefasst werden, wird als Bewertung eine Rangpunktzahl berechnet. Soweit in dieser Verordnung nicht etwas anderes bestimmt ist, sind Rangpunktzahlen das arithmetische Mittel der Einzelwertungen und werden auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung berechnet.</p>
  </main>
</jur>
