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  <header short="GWB" amtabk="GWB" norm="gwb" title="Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen">
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="2013-06-26">26.6.2013</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl113s1750.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2013 S. 1750" type="application/pdf" rel="external noopener">1750</a>, <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl113s3245.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2013 S. 3245" type="application/pdf" rel="external noopener">3245</a>;</change>
      <change type="Stand">zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 9</a> G v. <time datetime="2026-03-20">20.3.2026</time> I Nr. 95</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="e4718487" bez="§ 103" target="103" title="Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe"/>
    <index id="6c66fcaa" bez="§ 104" target="104" title="Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge"/>
    <next id="146bd4b1" bez="§ 105" target="105" title="Konzessionen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 4" title="Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen"/>
    <section bez="Kapitel 1" title="Vergabeverfahren"/>
    <section bez="Abschnitt 1" title="Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich"/>
  </scope>
  <main title="Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge">
    <p nr="1">Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst: <dl><dt>1.</dt><dd>die Lieferung von Militärausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile oder Bausätze,</dd><dt>2.</dt><dd>die Lieferung von Ausrüstung, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben wird, einschließlich der dazugehörigen Teile, Bauteile oder Bausätze,</dd><dt>3.</dt><dd>Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Nummern 1 und 2 genannten Ausrüstung in allen Phasen des Lebenszyklus der Ausrüstung oder</dd><dt>4.</dt><dd>Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder Bau- und Dienstleistungen, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben werden.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Militärausrüstung ist jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.</p>
    <p nr="3">Ein Verschlusssachenauftrag im Sinne dieser Vorschrift ist ein Auftrag im speziellen Bereich der nicht-militärischen Sicherheit, der ähnliche Merkmale aufweist und ebenso schutzbedürftig ist wie ein Auftrag über die Lieferung von Militärausrüstung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 oder wie Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke im Sinne des Absatzes 1 Nummer 4, und <dl><dt>1.</dt><dd>bei dessen Erfüllung oder Erbringung Verschlusssachen nach <a>§ 4</a> des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes oder nach den entsprechenden Bestimmungen der Länder verwendet werden oder</dd><dt>2.</dt><dd>der Verschlusssachen im Sinne der Nummer 1 erfordert oder beinhaltet.</dd></dl></p>
  </main>
  <footnotes>
    <footnote>
      <p>(+++ <a>§ 104</a>: Zur Anwendung vgl. <a>§ 41 Abs. 2</a> MessbG +++)</p>
    </footnote>
  </footnotes>
</jur>
