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  <header short="HörAkAusbV" amtabk="HörAkAusbV" norm="h_rakausbv" title="Hörakustikerausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 1</a> V v. <time datetime="2016-09-05">5.9.2016</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl116s2139.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2016 S. 2139" type="application/pdf" rel="external noopener">2139</a></change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="fc0e6879" bez="§ 16" target="16" title="Prüfungsbereich Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken"/>
    <index id="84034062" bez="§ 17" target="17" title="Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung"/>
    <next id="0fddd171" bez="§ 18" target="18" title="Prüfungsbereich Servicemaßnahmen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Gesellenprüfung"/>
  </scope>
  <main title="Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung">
    <p nr="1">Die Prüfung im Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung besteht aus zwei Teilen.</p>
    <p nr="2">Im ersten Teil soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, <dl><dt>1.</dt><dd>Versorgungsabläufe unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen umzusetzen und zu dokumentieren,</dd><dt>2.</dt><dd>kommunikationspsychologische Strategien zu unterscheiden und adressatengerecht anzuwenden,</dd><dt>3.</dt><dd>pathophysiologische Vorgänge im Hörorgan zu beschreiben und bei der Hörsystemversorgung zu berücksichtigen und</dd><dt>4.</dt><dd>auf Grundlage des vorliegenden Hörbedarfs eine Vorauswahl der Hörsysteme und Hörassistenzsysteme zur vergleichenden Anpassung für Patientinnen und Patienten zu treffen.</dd></dl>Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.</p>
    <p nr="3">Im zweiten Teil soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, <dl><dt>1.</dt><dd>Versorgungsabläufe, rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen den Patientinnen und Patienten zu erklären,</dd><dt>2.</dt><dd>Patientinnen und Patienten auf Grundlage des vorliegenden Hörbedarfs bei der Auswahl der Hörsysteme, Hörassistenzsysteme und Sonderversorgungen zu beraten,</dd><dt>3.</dt><dd>die psychosoziale Situation von Patientinnen und Patienten zu erkennen und im Beratungskontext zu berücksichtigen,</dd><dt>4.</dt><dd>Hörsysteme für die vergleichende Anpassung unter Berücksichtigung des Hörprofils, der audiologischen Gegebenheiten und der Wünsche von Patientinnen und Patienten auszuwählen,</dd><dt>5.</dt><dd>Anpassverfahren auszuwählen und Hörsysteme voreinzustellen,</dd><dt>6.</dt><dd>Hörsystemeinstellungen im Rahmen der Feinanpassung zu modifizieren und</dd><dt>7.</dt><dd>Hörassistenzsysteme und Zubehör nach patientenspezifischen Bedürfnissen auszuwählen und voreinzustellen.</dd></dl>Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen. Während der Arbeitsprobe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 30 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.</p>
    <p nr="4">Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: <table/></p>
  </main>
</jur>
