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<jur id="282693af" lastmod="2026-04-14T22:06:29+00:00">
  <header short="HAG" amtabk="HAG" norm="hag" title="Heimarbeitsgesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 51</a> G v. <time datetime="2024-10-23">23.10.2024</time> I Nr. 323</change>
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    <prev id="34800698" bez="§ 31" target="31" title="Ausgabe verbotener Heimarbeit"/>
    <index id="282693af" bez="§ 32" target="32" title="Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Arbeits- und Gefahrenschutzes"/>
    <next id="806f0b37" bez="§ 32a" target="32a" title="Sonstige Ordnungswidrigkeiten"/>
  </nav>
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    <section bez="Elfter Abschnitt" title="Straftaten und Ordnungswidrigkeiten"/>
  </scope>
  <main title="Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Arbeits- und Gefahrenschutzes">
    <p nr="1">Ordnungswidrig handelt, wer, abgesehen von den Fällen des <a>§ 31</a>, vorsätzlich oder fahrlässig <dl><dt>1.</dt><dd>einer zur Durchführung des Gefahrenschutzes erlassenen Rechtsvorschrift (<a>§§ 13, 14 Abs. 1, 3</a>, <a>§ 34 Abs. 2 Satz 2</a>), soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, oder</dd><dt>2.</dt><dd>einer vollziehbaren Verfügung nach <a>§ 14 Abs. 2</a> oder <a>§ 16a</a></dd></dl>zuwiderhandelt. <br/>Die in Satz 1 Nr. 1 vorgeschriebene Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die dort genannten Rechtsvorschriften vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen sind.</p>
    <p nr="2">Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.</p>
    <p nr="3">Wer vorsätzlich eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen begeht und dadurch in Heimarbeit Beschäftigte in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
    <p nr="4">Wer in den Fällen des Absatzes 3 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.</p>
  </main>
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