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  <header short="HGB" amtabk="HGB" norm="hgb" title="Handelsgesetzbuch">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 4</a> G v. <time datetime="2026-02-04">4.2.2026</time> I Nr. 33</change>
      <change type="Sonst">Mittelbare Änderung durch <a>Art. 59 Nr. 1</a> G v. <time datetime="2026-02-04">4.2.2026</time> I Nr. 33 ist berücksichtigt</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="45cedc29" bez="§ 341b" target="341b" title="Bewertung von Vermögensgegenständen"/>
    <index id="7f0f3ca4" bez="§ 341c" target="341c" title="Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen"/>
    <next id="070214bf" bez="§ 341d" target="341d" title="Anlagestock der fondsgebundenen Lebensversicherung"/>
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    <section bez="Drittes Buch" title="Handelsbücher"/>
    <section bez="Vierter Abschnitt" title="Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen"/>
    <section bez="Zweiter Unterabschnitt" title=""/>
    <section bez="Dritter Titel" title="Bewertungsvorschriften"/>
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  <main title="Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen">
    <p nr="1">Abweichend von <a>§ 253 Abs. 1 Satz 1</a> dürfen Namensschuldverschreibungen mit ihrem Nennbetrag angesetzt werden.</p>
    <p nr="2">Ist der Nennbetrag höher als die Anschaffungskosten, so ist der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufzunehmen, planmäßig aufzulösen und in seiner jeweiligen Höhe in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben. Ist der Nennbetrag niedriger als die Anschaffungskosten, darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden; er ist planmäßig aufzulösen und in seiner jeweiligen Höhe in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben.</p>
    <p nr="3">Bei Hypothekendarlehen und anderen Forderungen dürfen die Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt werden.</p>
  </main>
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