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<jur id="12df4409" lastmod="2026-04-18T07:55:09+00:00">
  <header short="HGB" amtabk="HGB" norm="hgb" title="Handelsgesetzbuch">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 4</a> G v. <time datetime="2026-02-04">4.2.2026</time> I Nr. 33</change>
      <change type="Sonst">Mittelbare Änderung durch <a>Art. 59 Nr. 1</a> G v. <time datetime="2026-02-04">4.2.2026</time> I Nr. 33 ist berücksichtigt</change>
    </changes>
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    <prev id="144feb28" bez="§ 465" target="465" title="Nachfolgender Spediteur"/>
    <index id="12df4409" bez="§ 466" target="466" title="Abweichende Vereinbarungen über die Haftung"/>
    <next id="11e215ef" bez="§ 467" target="467" title="Lagervertrag"/>
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    <section bez="Viertes Buch" title="Handelsgeschäfte"/>
    <section bez="Fünfter Abschnitt" title="Speditionsgeschäft"/>
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  <main title="Abweichende Vereinbarungen über die Haftung">
    <p nr="1">Soweit der Speditionsvertrag nicht die Versendung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand hat, kann von den Haftungsvorschriften in <a>§ 455 Absatz 2 und 3</a>, <a>§ 461 Absatz 1</a> sowie in den <a>§§ 462 und 463</a> nur durch Vereinbarung abgewichen werden, die im Einzelnen ausgehandelt wird, auch wenn sie für eine Mehrzahl von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragsparteien getroffen wird.</p>
    <p nr="2">Abweichend von Absatz 1 kann die vom Spediteur zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf einen anderen als den in <a>§ 431 Absatz 1 und 2</a> vorgesehenen Betrag begrenzt werden, wenn dieser Betrag<dl><dt>1.</dt><dd>zwischen 2 und 40 Rechnungseinheiten liegt und der Verwender der vorformulierten Vertragsbedingungen seinen Vertragspartner in geeigneter Weise darauf hinweist, dass diese einen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Betrag vorsehen, oder</dd><dt>2.</dt><dd>für den Verwender der vorformulierten Vertragsbedingungen ungünstiger ist als der in <a>§ 431 Absatz 1 und 2</a> vorgesehene Betrag.</dd></dl>Ferner kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen die vom Versender nach <a>§ 455 Absatz 2 oder 3</a> zu leistende Entschädigung der Höhe nach beschränkt werden.</p>
    <p nr="3">Von <a>§ 458 Satz 2</a>, <a>§ 459 Satz 1</a> und <a>§ 460 Absatz 2 Satz 1</a> kann nur insoweit durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden, als die darin in Bezug genommenen Vorschriften abweichende Vereinbarungen zulassen.</p>
    <p nr="4">Ist der Versender ein Verbraucher, so kann in keinem Fall zu seinem Nachteil von den in Absatz 1 genannten Vorschriften abgewichen werden, es sei denn, der Speditionsvertrag hat die Beförderung von Briefen oder briefähnlichen Sendungen zum Gegenstand.</p>
    <p nr="5">Unterliegt der Speditionsvertrag ausländischem Recht, so sind die Absätze 1 bis 4 gleichwohl anzuwenden, wenn nach dem Vertrag sowohl der Ort der Übernahme als auch der Ort der Ablieferung des Gutes im Inland liegen.</p>
  </main>
</jur>
