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  <header short="HOAI 2013" amtabk="HOAI" norm="hoai_2013" title="Honorarordnung für Architekten und Ingenieure">
    <long>Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 3</a> G v. <time datetime="2023-03-22">22.3.2023</time> I Nr. 88</change>
    </changes>
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    <prev id="50260ebf" bez="§ 13" target="13" title="Interpolation"/>
    <index id="d8317692" bez="§ 14" target="14" title="Nebenkosten"/>
    <next id="a03c5e89" bez="§ 15" target="15" title="Fälligkeit des Honorars, Abschlagszahlungen"/>
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    <section bez="Teil 1" title="Allgemeine Vorschriften"/>
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  <main title="Nebenkosten">
    <p nr="1">Der Auftragnehmer kann neben den Honoraren dieser Verordnung auch die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Nebenkosten in Rechnung stellen; ausgenommen sind die abziehbaren Vorsteuern gemäß <a>§ 15 Absatz 1</a> des Umsatzsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Die Vertragsparteien können in Textform vereinbaren, dass abweichend von Satz 1 eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.</p>
    <p nr="2">Zu den Nebenkosten gehören insbesondere: <dl><dt>1.</dt><dd>Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen,</dd><dt>2.</dt><dd>Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie für die Anfertigung von Filmen und Fotos,</dd><dt>3.</dt><dd>Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung,</dd><dt>4.</dt><dd>Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden,</dd><dt>5.</dt><dd>Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen an Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers auf Grund von tariflichen Vereinbarungen bezahlt werden,</dd><dt>6.</dt><dd>Entschädigungen für den sonstigen Aufwand bei längeren Reisen nach Nummer 4, sofern die Entschädigungen vor der Geschäftsreise in Textform vereinbart worden sind,</dd><dt>7.</dt><dd>Entgelte für nicht dem Auftragnehmer obliegende Leistungen, die von ihm im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Dritten übertragen worden sind.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Nebenkosten können pauschal oder nach Einzelnachweis abgerechnet werden. Sie sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern keine pauschale Abrechnung in Textform vereinbart worden ist.</p>
  </main>
</jur>
