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  <header short="HoBaMstrV" amtabk="HoBaMstrV" norm="hobamstrv" title="Holz- und Bautenschutzmeisterverordnung">
    <long>Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holz- und Bautenschutzgewerbe</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 2 Abs. 74</a> V v. <time datetime="2022-01-18">18.1.2022</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl122s0039.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2022 S. 39" type="application/pdf" rel="external noopener">39</a></change>
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    <prev id="c8d50838" bez="§ 6" target="6" title="Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I"/>
    <index id="609c90a0" bez="§ 7" target="7" title="Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II"/>
    <next id="1891b8bb" bez="§ 8" target="8" title="Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II"/>
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  <main title="Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II">
    <p nr="1">Durch die Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den in <i>Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3</i> genannten Handlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er besondere fachtheoretische Kenntnisse im Holz- und Bautenschutzgewerbe zur Lösung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen anwendet.</p>
    <p nr="2">In jedem der nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe zu bearbeiten. Die fallbezogenen Aufgaben sind handwerksspezifisch, wobei die in den Handlungsfeldern nach den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Qualifikationen auch handlungsfeldübergreifend verknüpft werden können.<dl><dt>1.</dt><dd>Holz- und BautenschutzDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, verarbeitungs-, anwendungs- und instandhaltungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>Informationen für Abwicklungsprozesse von Kundenaufträgen beurteilen, insbesondere unter Berücksichtigung physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren sowie der berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften, technischen Normen und Regelwerke,</dd><dt>b)</dt><dd>Anwendungen von Messtechniken und -verfahren sowie Analysetechniken und -verfahren bewerten,</dd><dt>c)</dt><dd>Verfahren, Maßnahmen und Methoden im Holz- und Bautenschutz sowie Alternativen unter Beachtung der Anwendungsgrenzen auswählen und die Auswahl begründen,</dd><dt>d)</dt><dd>Sanierungskonzepte unter Berücksichtigung statischer und bauphysikalischer Vorgaben für den Holz- und Bautenschutz erarbeiten, Sanierungsalternativen prüfen, auswählen und Auswahl begründen,</dd><dt>e)</dt><dd>Eigenschaften, Verhalten und Verträglichkeiten zu verarbeitender Werk- und Hilfsstoffe unterscheiden und unter Berücksichtigung der Anwendungsgrenzen Verwendungszwecken zuordnen,</dd><dt>f)</dt><dd>den anwendungsbezogenen Einsatz von Werkzeugen, Maschinen und Geräten beurteilen und begründen,</dd><dt>g)</dt><dd>Berechnungen und Zeichnungen sowie graphische Detaildarstellungen für geplante Maßnahmen erarbeiten, vorgegebene Dokumente bewerten,</dd><dt>h)</dt><dd>auftragsbezogene Wartungs- und Nutzungshinweise erarbeiten und bewerten;</dd></dl></dd><dt>2.</dt><dd>AuftragsabwicklungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,</dd><dt>b)</dt><dd>Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, eine Angebotskalkulation durchführen,</dd><dt>c)</dt><dd>Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Verarbeitungs-, Anwendungs- und Instandhaltungstechnik, des Einsatzes von Personal, Material und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,</dd><dt>d)</dt><dd>berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere die Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen,</dd><dt>e)</dt><dd>technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen bewerten und korrigieren; dabei auch Informations- und Kommunikationssysteme anwenden,</dd><dt>f)</dt><dd>den auftragsbezogenen Einsatz von Material, Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,</dd><dt>g)</dt><dd>Unteraufträge vergeben und kontrollieren,</dd><dt>h)</dt><dd>Mängel- und Schadensaufnahmen an Bauteilen dokumentieren, Instandsetzungsverfahren auswählen, die Auswahl begründen und die erforderliche Abwicklung festlegen,</dd><dt>i)</dt><dd>eine Rechnung auf der Grundlage aufgemessener Leistungen erstellen,</dd><dt>j)</dt><dd>eine Nachkalkulation durchführen;</dd></dl></dd><dt>3.</dt><dd>Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,</dd><dt>b)</dt><dd>betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,</dd><dt>c)</dt><dd>Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,</dd><dt>d)</dt><dd>die Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen, Dokumentationen bewerten,</dd><dt>e)</dt><dd>Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; die Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbesondere in Abhängigkeit von Auftragslage und Auftragsabwicklung, begründen,</dd><dt>f)</dt><dd>betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,</dd><dt>g)</dt><dd>die gewerkspezifische Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,</dd><dt>h)</dt><dd>den Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen, insbesondere für Kundenbindung und -pflege sowie die Warenwirtschaft, begründen,</dd><dt>i)</dt><dd>den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen auftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbesondere für die betriebsinterne Organisation sowie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen und bewerten.</dd></dl></dd></dl></p>
  </main>
  <footnotes>
    <footnote>
      <p><a>§ 7 Abs. 1</a> Kursivdruck: Müsste richtig lauten "Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 bis 3"</p>
    </footnote>
  </footnotes>
</jur>
