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  <header short="ImmoWertV 2022" amtabk="ImmoWertV" norm="immowertv_2022" title="Immobilienwertermittlungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten</long>
    <changes>
      <change type="Sonst">Ersetzt V 213-1-7 v. <time datetime="2010-05-19">19.5.2010</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl110s0639.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2010 S. 639" type="application/pdf" rel="external noopener">639</a> (ImmoWertV)</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="36a74616" bez="§ 2" target="2" title="Grundlagen der Wertermittlung"/>
    <index id="4eaa6e0d" bez="§ 3" target="3" title="Entwicklungszustand; sonstige Flächen"/>
    <next id="c6bd1620" bez="§ 4" target="4" title="Alter, Gesamt- und Restnutzungsdauer"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 1" title="Allgemeines"/>
    <section bez="Abschnitt 2" title="Begriffsbestimmungen zu einzelnen Grundstücksmerkmalen"/>
  </scope>
  <main title="Entwicklungszustand; sonstige Flächen">
    <p nr="1">Flächen der Land- oder Forstwirtschaft sind Flächen, die, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind.</p>
    <p nr="2">Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen, insbesondere nach dem Stand der Bauleitplanung und nach der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.</p>
    <p nr="3">Rohbauland sind Flächen, die nach den <a>§§ 30, 33 oder 34</a> des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.</p>
    <p nr="4">Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind.</p>
    <p nr="5">Sonstige Flächen sind Flächen, die sich keinem der Entwicklungszustände nach den Absätzen 1 bis 4 zuordnen lassen.</p>
  </main>
</jur>
