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<jur id="e1d01c23" lastmod="2026-04-16T11:57:46+00:00">
  <header short="InVeKoSV 2015" amtabk="InVeKoSV" norm="invekosv_2015" title="InVeKoS-Verordnung">
    <long>Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 6</a> G v. <time datetime="2023-12-04">4.12.2023</time> I Nr. 344</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="82c90635" bez="§ 11a" target="11a" title="Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse"/>
    <index id="e1d01c23" bez="§ 12" target="12" title="Angaben bei Anbau von Nutzhanf"/>
    <next id="7a037756" bez="§ 13" target="13" title="Angaben beim Anbau von Hopfen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 2" title="Gemeinsame Vorschriften"/>
    <section bez="Unterabschnitt 1" title="Sammelantrag"/>
  </scope>
  <main title="Angaben bei Anbau von Nutzhanf">
    <p>Werden im Sammelantrag Direktzahlungen für Flächen, auf denen Hanf angebaut werden soll, beantragt, hat der Betriebsinhaber das amtliche Etikett des Saatguts bei der Landesstelle gemäß <a>Artikel 17 Absatz 7</a> der Verordnung (EU) Nr. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32014R0809" title="Verordnung (EU) Nr. 809/2014" rel="noopener external">809/2014</a> einzureichen. Bei einer Aussaat nach dem 30. Juni des Antragsjahres ist das amtliche Etikett des Saatguts bis spätestens 1. September des Antragsjahres einzureichen. Bezieht sich das vorzulegende amtliche Etikett auf Saatgut, das von mehreren Betriebsinhabern verwendet wurde, so ist das Etikett nach Wahl der betroffenen Betriebsinhaber von einem von ihnen vorzulegen sowie von jedem der Betriebsinhaber zugleich eine Erklärung über die Aufteilung des Saatguts vorzulegen.</p>
  </main>
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