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  <header short="InVeKoSV 2015" amtabk="InVeKoSV" norm="invekosv_2015" title="InVeKoS-Verordnung">
    <long>Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 6</a> G v. <time datetime="2023-12-04">4.12.2023</time> I Nr. 344</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="c1acf6aa" bez="§ 20" target="20" title="Gewährung von Zahlungen bei Übertragung des Betriebes"/>
    <index id="34cdeabf" bez="§ 21" target="21" title="Antrag auf Zuweisung der Zahlungsansprüche"/>
    <next id="31b6a69c" bez="§ 22" target="22" title="Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Verfahren bei Zahlungsansprüchen"/>
  </scope>
  <main title="Antrag auf Zuweisung der Zahlungsansprüche">
    <p nr="1">Die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie ist <dl><dt>1.</dt><dd>bis zum <time datetime="2015-05-15">15. Mai 2015</time> oder,</dd><dt>2.</dt><dd>soweit ein Antrag in einem späteren Jahr gestellt werden kann, bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres</dd></dl>nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften schriftlich bei der Landesstelle zu beantragen.</p>
    <p nr="2">Der Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen ist gemeinsam mit dem Sammelantrag zu stellen. Die Beihilfefähigkeit der Fläche ist auch bei der Beantragung der Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve mittels Geltendmachung der Fläche als beihilfefähige Fläche für die Basisprämie im Sammelantrag in dem betreffenden Jahr nachzuweisen.</p>
    <p nr="3">In dem Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen hat der Betriebsinhaber unter Beifügen geeigneter Nachweise anzugeben, auf welche Grundlage er seinen Anspruch stützt.</p>
    <p nr="4">Für den Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen nach <a>Artikel 30 Absatz 6</a> der Verordnung (EU) Nr. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32013R1307" title="Verordnung (EU) Nr. 1307/2013" rel="noopener external">1307/2013</a> an einen Junglandwirt gilt zusätzlich <a>§ 15</a> entsprechend.</p>
    <p nr="5">In dem Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen nach <a>Artikel 30 Absatz 6</a> der Verordnung (EU) Nr. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32013R1307" title="Verordnung (EU) Nr. 1307/2013" rel="noopener external">1307/2013</a> an einen Betriebsinhaber, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, hat dieser zusätzlich zu erklären, dass die jeweils einschlägigen Voraussetzungen des Artikels 30 Absatz 11 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32013R1307" title="Verordnung (EU) Nr. 1307/2013" rel="noopener external">1307/2013</a> vorliegen.</p>
    <p nr="6">Sollen Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32013R1306" title="Verordnung (EU) Nr. 1306/2013" rel="noopener external">1306/2013</a> in anderen Fällen als denen des <a>§ 22</a> bei der Zuweisung von Zahlungsansprüchen berücksichtigt werden, ist dies unter Beifügen geeigneter Nachweise in dem Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen anzugeben. Die Zuweisung von Zahlungsansprüchen ist bis zum 15. Mai des Jahres, in dem wegen des Fortfalls der höheren Gewalt oder der außergewöhnlichen Umstände erstmals die Gewährung der Basisprämie in Betracht kommt, zu beantragen.</p>
    <p nr="7">Die Zuweisung von Zahlungsansprüchen in einem Fall des <a>§ 16 Absatz 5</a> der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung kommt des Weiteren nur für Flächen in Betracht, die der Betriebsinhaber der Landesstelle bis zum <time datetime="2015-05-15">15. Mai 2015</time> unter Bezug auf die genannte Vorschrift unter Angabe der Belegenheit und Größe gemeinsam mit dem Sammelantrag schriftlich mitteilt.</p>
    <p nr="8"><a>§ 7 Absatz 5</a> gilt entsprechend.</p>
    <p nr="9">(weggefallen)</p>
  </main>
</jur>
