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  <header short="ITSManKflAusbV" amtabk="ITSManKflAusbV" norm="itsmankflausbv" title="IT-System-Management-Kaufleute-Ausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management</long>
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  </header>
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    <prev id="fa0e00ee" bez="§ 15" target="15" title="Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung"/>
    <index id="52479876" bez="§ 16" target="16" title="Mündliche Ergänzungsprüfung"/>
    <next id="2a4ab06d" bez="§ 17" target="17" title="Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse"/>
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  <scope>
    <section bez="Abschnitt 2" title="Abschlussprüfung"/>
  </scope>
  <main title="Mündliche Ergänzungsprüfung">
    <p nr="1">Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.</p>
    <p nr="2">Dem Antrag ist stattzugeben, <dl><dt>1.</dt><dd>wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: <dl><dt>a)</dt><dd>Einführen einer IT-Systemlösung,</dd><dt>b)</dt><dd>Kaufmännische Unterstützungsprozesse oder</dd><dt>c)</dt><dd>Wirtschafts- und Sozialkunde,</dd></dl></dd><dt>2.</dt><dd>wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und</dd><dt>3.</dt><dd>wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.</dd></dl>Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.</p>
    <p nr="3">Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.</p>
    <p nr="4">Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.</p>
  </main>
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