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  <header short="JArbSchG" amtabk="JArbSchG" norm="jarbschg" title="Jugendarbeitsschutzgesetz">
    <long>Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 53</a> G v. <time datetime="2024-10-23">23.10.2024</time> I Nr. 323</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="120dfec9" bez="§ 22" target="22" title="Gefährliche Arbeiten"/>
    <index id="6ef7b05c" bez="§ 23" target="23" title="Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten"/>
    <next id="1694bd76" bez="§ 24" target="24" title="Arbeiten unter Tage"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Dritter Abschnitt" title="Beschäftigung Jugendlicher"/>
    <section bez="Zweiter Titel" title="Beschäftigungsverbote und -beschränkungen"/>
  </scope>
  <main title="Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten">
    <p nr="1">Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden <dl><dt>1.</dt><dd>mit Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,</dd><dt>2.</dt><dd>in einer Arbeitsgruppe mit erwachsenen Arbeitnehmern, die mit Arbeiten nach Nummer 1 beschäftigt werden,</dd><dt>3.</dt><dd>mit Arbeiten, bei denen ihr Arbeitstempo nicht nur gelegentlich vorgeschrieben, vorgegeben oder auf andere Weise erzwungen wird.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, <dl><dt>1.</dt><dd>soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich istoder</dd><dt>2.</dt><dd>wenn sie eine Berufsausbildung für diese Beschäftigung abgeschlossen haben</dd></dl>und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.</p>
  </main>
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