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  <header short="KapResV" amtabk="KapResV" norm="kapresv" title="Kapazitätsreserveverordnung">
    <long>Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 15</a> G v. <time datetime="2025-12-18">18.12.2025</time> I Nr. 347</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="e2bff955" bez="§ 13" target="13" title="Fristen, Bindung an Gebote"/>
    <index id="8c268508" bez="§ 14" target="14" title="Gebote"/>
    <next id="12a5a963" bez="§ 15" target="15" title="Regeln für die Zusammenlegung"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 2" title="Beschaffungsverfahren Kapazitätsreserve"/>
  </scope>
  <main title="Gebote">
    <p nr="1">Für jeden Gebotstermin führen die Übertragungsnetzbetreiber ein Ausschreibungsverfahren für das gesamte Ausschreibungsvolumen des Gebotstermins durch.</p>
    <p nr="2">Jeder Bieter muss sein Gebot verdeckt abgeben. Gebote dürfen nicht bedingt, befristet oder mit einer sonstigen Nebenabrede verbunden werden.</p>
    <p nr="3">Jeder Bieter darf in einer Ausschreibung mehrere Gebote abgeben. Die Gebote dürfen sich nicht auf dieselbe Anlage beziehen.</p>
    <p nr="4">Ein Gebot muss, um im Beschaffungsverfahren berücksichtigt werden zu können, die folgenden Angaben enthalten: <dl><dt>1.</dt><dd>die Gebotsmenge und die dieser zugrunde liegende Reserveleistung in Megawatt ohne Nachkommastellen,</dd><dt>2.</dt><dd>den Gebotswert in Euro mit zwei Nachkommastellen,</dd><dt>3.</dt><dd>Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bieters,</dd><dt>4.</dt><dd>die Bezeichnung der Anlage, mit der die Reserveleistung erbracht werden soll, und</dd><dt>5.</dt><dd>die Höchsterbringungsdauer, wobei bei einer den Wert von 2 400 Minuten übersteigenden Höchsterbringungsdauer maximal 2 400 Minuten berücksichtigungsfähig sind.</dd></dl>Die nach Satz 1 Nummer 1 anzugebende Gebotsmenge ermittelt sich aus der Multiplikation der Reserveleistung der Anlage, mit der die Reserveleistung erbracht werden soll, und des in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten einschlägigen Reduktionsfaktors.</p>
    <p nr="5">Handelt es sich bei dem Bieter um eine rechtsfähige Personengesellschaft oder um eine juristische Person, muss jedes Gebot zur Durchführung der Ausschreibung zusätzlich folgende Angaben enthalten: <dl><dt>1.</dt><dd>den Sitz,</dd><dt>2.</dt><dd>den Namen einer natürlichen Person, die zur Kommunikation mit den Übertragungsnetzbetreibern und zum Abschluss von Rechtsgeschäften nach dieser Verordnung für die rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person befugt ist,</dd><dt>3.</dt><dd>die Handelsregisternummer, wenn die rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person im Handelsregister eingetragen ist, und</dd><dt>4.</dt><dd>für den Fall, dass mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals bei anderen rechtsfähigen Personengesellschaften oder juristischen Personen liegen, den Namen und Sitz dieser rechtsfähigen Personengesellschaften oder juristischen Personen.</dd></dl></p>
    <p nr="6">Die Gebotsmenge muss jeweils mindestens 1 Megawatt betragen. Sie darf nur aus einer Anlage erbracht werden. Ein Gebot, das sich auf mehrere Anlagen bezieht, ist unzulässig. <a>§ 15</a> bleibt unberührt.</p>
    <p nr="7">Die Gebotsmenge, die Reserveleistung und der Gebotswert sind einheitlich für den gesamten Erbringungszeitraum anzugeben.</p>
  </main>
</jur>
