<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="c128f0de" lastmod="2026-06-11T07:49:13+00:00">
  <header short="KapResV" amtabk="KapResV" norm="kapresv" title="Kapazitätsreserveverordnung">
    <long>Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 15</a> G v. <time datetime="2025-12-18">18.12.2025</time> I Nr. 347</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="b925d8c5" bez="§ 20" target="20" title="Teilnahme von Anlagen der Netzreserve"/>
    <index id="c128f0de" bez="§ 21" target="21" title="Rechte und Pflichten aus dem Kapazitätsreservevertrag, Änderung und Übertragung des Vertrages"/>
    <next id="a90a289f" bez="§ 22" target="22" title="Kündigung des Vertrages"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 2" title="Beschaffungsverfahren Kapazitätsreserve"/>
  </scope>
  <main title="Rechte und Pflichten aus dem Kapazitätsreservevertrag, Änderung und Übertragung des Vertrages">
    <p nr="1">Der Kapazitätsreservevertrag kann von den Vertragsparteien nicht nachträglich so geändert werden, dass die Reserveleistung durch eine andere als die im Gebot bezeichnete Anlage erbracht werden kann.</p>
    <p nr="2">Die Rechte und Pflichten aus dem Kapazitätsreservevertrag nach <a>§ 18 Absatz 2</a> sind nur gemeinsam mit der Nutzungsberechtigung an der Anlage, einschließlich des Grundstücks, sowie aller für den Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen und Anlagenteile übertragbar. Hierbei muss gewährleistet sein, dass die im Gebot bezeichnete Anlage weiterhin im vertraglich vereinbarten Umfang Reserveleistung für die Kapazitätsreserve zur Verfügung stellt.</p>
  </main>
</jur>
