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  <header short="KCanG" amtabk="KCanG" norm="kcang" title="Konsumcannabisgesetz">
    <long>Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 1</a> G v. <time datetime="2024-06-20">20.6.2024</time> I Nr. 207</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="b25201b1" bez="§ 10" target="10" title="Schutzmaßnahmen im privaten Raum"/>
    <index id="8ddf1440" bez="§ 11" target="11" title="Erlaubnispflicht"/>
    <next id="a1210f28" bez="§ 12" target="12" title="Versagung der Erlaubnis"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Kapitel 4" title="Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum"/>
    <section bez="Abschnitt 1" title="Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen"/>
  </scope>
  <main title="Erlaubnispflicht">
    <p nr="1">Wer gemeinschaftlich Cannabis anbaut und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergibt, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.</p>
    <p nr="2">Die Erlaubnis darf ausschließlich Anbauvereinigungen erteilt werden.</p>
    <p nr="3">Die zuständige Behörde erteilt die Erlaubnis auf Antrag, wenn <dl><dt>1.</dt><dd>die vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung unbeschränkt geschäftsfähig sind und die für den Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,</dd><dt>2.</dt><dd>die Anbauvereinigung gewährleistet, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial innerhalb ihres befriedeten Besitztums ausreichend gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, geschützt ist, und</dd><dt>3.</dt><dd>die Anbauvereinigung die Einhaltung der sonstigen Vorgaben dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für Anbauvereinigungen gewährleistet.</dd></dl></p>
    <p nr="4">Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und hat folgende Angaben und Nachweise in deutscher Sprache zu enthalten: <dl><dt>1.</dt><dd>Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung,</dd><dt>2.</dt><dd>zuständiges Registergericht und die Registernummer der Anbauvereinigung,</dd><dt>3.</dt><dd>Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung,</dd><dt>4.</dt><dd>Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,</dd><dt>5.</dt><dd>ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach <a>§ 30 Absatz 5</a> des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach <a>§ 150 Absatz 1 Satz 1</a> der Gewerbeordnung für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,</dd><dt>6.</dt><dd>die geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der Anbauvereinigung,</dd><dt>7.</dt><dd>Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, der Bezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils,</dd><dt>8.</dt><dd>Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmetern,</dd><dt>9.</dt><dd>die Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden,</dd><dt>10.</dt><dd>Darlegung der getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemäß <a>§ 22 Absatz 1</a>,</dd><dt>11.</dt><dd>Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des nach <a>§ 23 Absatz 4 Satz 2</a> ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner nach <a>§ 23 Absatz 4 Satz 5</a> nachzuweisenden Beratungs- und Präventionskenntnisse,</dd><dt>12.</dt><dd>das nach <a>§ 23 Absatz 6</a> zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.</dd></dl></p>
    <p nr="5">Die zuständige Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller in Absatz 4 genannten Angaben und Nachweise über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden.</p>
    <p nr="6">Anbauvereinigungen haben der zuständigen Behörde folgende nach Beantragung der Erlaubnis eingetretene Änderungen unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft, mitzuteilen: <dl><dt>1.</dt><dd>Änderungen in Bezug auf die in Absatz 4 Nummer 1 bis 4 und 6 bis 12 genannten Angaben und Nachweise,</dd><dt>2.</dt><dd>rechtskräftige Verurteilungen eines Vorstandsmitglieds oder einer sonstigen vertretungsberechtigten Person der Anbauvereinigung wegen der in <a>§ 12 Absatz 2 Nummer 1</a> genannten Straftaten und</dd><dt>3.</dt><dd>Entscheidungen, Verzichte und Bußgeldentscheidungen, die in <a>§ 149 Absatz 2 Nummer 1 bis 3</a> der Gewerbeordnung genannt sind, gegen ein Vorstandsmitglied oder eine sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung.</dd></dl></p>
    <p nr="7">Die Erlaubnis kann nicht an Dritte übertragen werden.</p>
  </main>
  <footnotes>
    <footnote>
      <p>(+++ <a>§ 11</a>: Zur Geltung vgl. <a>§ 14</a> S. 2 Halbs. 2 +++)</p>
    </footnote>
  </footnotes>
</jur>
