<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="f8a0776e" lastmod="2026-07-25T23:52:54+00:00">
  <header short="KCanG" amtabk="KCanG" norm="kcang" title="Konsumcannabisgesetz">
    <long>Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 1</a> G v. <time datetime="2024-06-20">20.6.2024</time> I Nr. 207</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="4af64b50" bez="§ 34" target="34" title="Strafvorschriften"/>
    <index id="f8a0776e" bez="§ 35" target="35" title="Strafmilderung und Absehen von Strafe"/>
    <next id="80ad5f75" bez="§ 35a" target="35a" title="Absehen von der Verfolgung"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Kapitel 7" title="Straf- und Bußgeldvorschriften, Rehabilitierungsmaßnahmen"/>
    <section bez="Abschnitt 1" title="Strafvorschriften"/>
  </scope>
  <main title="Strafmilderung und Absehen von Strafe">
    <p>Das Gericht kann die Strafe nach <a>§ 49 Absatz 1</a> des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von der Strafe absehen, wenn der Täter <dl><dt>1.</dt><dd>durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach <a>§ 34</a>, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder</dd><dt>2.</dt><dd>freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach <a>§ 34 Absatz 3 oder Absatz 4</a>, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.</dd></dl>War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. <a>§ 46b Absatz 2 und 3</a> des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.</p>
  </main>
</jur>
