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  <header short="KEPFachAusbV" amtabk="KEPFachAusbV" norm="kepfachausbv" title="Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen">
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    <prev id="63c225e5" bez="§ 2" target="2" title="Ausbildungsdauer"/>
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  <main title="Zielsetzung der Berufsausbildung">
    <p>Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des <a>§ 1 Abs. 2</a> des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den <a>§§ 8 und 9</a> nachzuweisen.</p>
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