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  <header short="KEPFachAusbV" amtabk="KEPFachAusbV" norm="kepfachausbv" title="Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen">
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    <prev id="2bbe1d11" bez="§ 7" target="7" title="Berichtsheft"/>
    <index id="53b3350a" bez="§ 8" target="8" title="Zwischenprüfung"/>
    <next id="fabd0a87" bez="§ 9" target="9" title="Abschlussprüfung"/>
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  <main title="Zwischenprüfung">
    <p nr="1">Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.</p>
    <p nr="2">Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.</p>
    <p nr="3">Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten: <dl><dt>1.</dt><dd>Sendungsbezogene Dienstleistungen,</dd><dt>2.</dt><dd>Sortierung, Auslieferung und Zahlungsvorgänge,</dd><dt>3.</dt><dd>Wirtschafts- und Sozialkunde.</dd></dl></p>
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