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  <header short="KHSFV" amtabk="KHSFV" norm="khsfv" title="Krankenhausstrukturfonds-Verordnung">
    <long>Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 26</a> G v. <time datetime="2025-12-02">2.12.2025</time> I Nr. 301</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="e919ca8f" bez="§ 12" target="12" title="Förderungsfähige Kosten"/>
    <index id="9114e294" bez="§ 13" target="13" title="Verwaltungsaufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung"/>
    <next id="7df8f4bf" bez="§ 14" target="14" title="Antragstellung"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 2" title="Förderung nach § 12a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes"/>
  </scope>
  <main title="Verwaltungsaufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung">
    <p nr="1">Das Bundesamt für Soziale Sicherung veröffentlicht auf seiner Internetseite die nach <a>§ 12a Absatz 2 Satz 1</a> des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf die einzelnen Länder entfallenden Anteile, die sich aus dem Königsteiner Schlüssel nach dem Stand vom <time datetime="2018-10-01">1. Oktober 2018</time> abzüglich des Betrags nach Absatz 2 ergeben, sowie den Betrag, der für die Förderung länderübergreifender Vorhaben zur Verfügung steht.</p>
    <p nr="2">Das Bundesamt für Soziale Sicherung schätzt bis zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2019 die ihm bis zum <time datetime="2024-12-31">31. Dezember 2024</time> voraussichtlich entstehenden Aufwendungen nach <a>§ 12a Absatz 3 Satz 7 und 8</a> des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie nach <a>§ 14 Satz 5</a> des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und passt diese Schätzung jährlich an die tatsächlich entstandenen Ausgaben an.</p>
    <p nr="3">Das Bundesamt für Soziale Sicherung veröffentlicht auf seiner Internetseite jährlich bis zum 30. März eines Jahres folgende Kennzahlen zum Stand 31. Dezember des Vorjahres, erstmals zum Stand <time datetime="2019-12-31">31. Dezember 2019</time>, ohne Bezug zu den geförderten Vorhaben: <dl><dt>1.</dt><dd>Zahl der gestellten Anträge insgesamt und differenziert nach Ländern und länderübergreifenden Vorhaben sowie Gegenstand der gestellten Anträge, differenziert nach Ländern und länderübergreifenden Vorhaben,</dd><dt>2.</dt><dd>die Höhe der beantragten Fördermittel insgesamt und differenziert nach Ländern und länderübergreifenden Vorhaben sowie</dd><dt>3.</dt><dd>die Höhe der bewilligten Fördermittel insgesamt und differenziert nach Ländern und länderübergreifenden Vorhaben.</dd></dl></p>
    <p nr="4">Das Bundesamt für Soziale Sicherung kann zum Zweck einer einheitlichen und wirtschaftlichen Durchführung des Förderverfahrens nähere Bestimmungen zur Durchführung des Förderverfahrens treffen und verlangen, dass die Unterlagen nach den <a>§§ 14 und 17</a> in einem einheitlichen Format oder in einer maschinell auswertbaren Form übermittelt werden.</p>
  </main>
</jur>
