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<jur id="dbb851cd" lastmod="2026-04-23T20:47:23+00:00">
  <header short="KonzVgV" amtabk="KonzVgV" norm="konzvgv" title="Konzessionsvergabeverordnung">
    <long>Verordnung über die Vergabe von Konzessionen</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 4</a> V v. <time datetime="2023-08-17">17.8.2023</time> I Nr. 222</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="a3b579d6" bez="§ 25" target="25" title="Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe"/>
    <index id="dbb851cd" bez="§ 26" target="26" title="Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"/>
    <next id="73f1c955" bez="§ 27" target="27" title="Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 2" title="Vergabeverfahren"/>
    <section bez="Unterabschnitt 4" title="Auswahlverfahren und Zuschlag"/>
  </scope>
  <main title="Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen">
    <p nr="1">Der Konzessionsgeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen aufgrund der Vorlage von Eigenerklärungen oder von Nachweisen.</p>
    <p nr="2">In der Konzessionsbekanntmachung ist anzugeben, mit welchen Unterlagen Unternehmen die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen haben. Ist eine Konzessionsbekanntmachung gemäß <a>§ 20</a> nicht erforderlich, sind diese Angaben in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.</p>
    <p nr="3">Bei Einbeziehung von Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß <a>§ 25 Absatz 3</a> können Konzessionsgeber den Nachweis verlangen, dass die zur Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden.</p>
  </main>
</jur>
