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  <header short="KrimLV 2009" amtabk="KrimLV" norm="krimlv_2009" title="Kriminallaufbahnverordnung">
    <long>Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 4</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="90a64d4e" bez="§ 6a" target="6a" title="Voraussetzungen für die Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität"/>
    <index id="e8ab6555" bez="§ 6b" target="6b" title="Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität"/>
    <next id="6375f446" bez="§ 6c" target="6c" title="Eingangsamt im gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität"/>
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  <main title="Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität">
    <p nr="1">Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung kann nach bestandenem Auswahlverfahren von den in <a>§ 6a Absatz 1 Nummer 1</a> genannten Personen absolviert werden. Sie erfolgt in einem Angestelltenverhältnis.</p>
    <p nr="2">Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung dauert 24 Monate. Sie besteht aus einer fachtheoretischen Ausbildung und einer mit dieser eng verzahnten berufspraktischen Tätigkeit.</p>
    <p nr="3">Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt am Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.</p>
    <p nr="4">Die berufspraktische Tätigkeit erfolgt in Organisationseinheiten des Bundeskriminalamtes, die mit Cyberkriminalität befasst sind. Sie dauert mindestens zwölf Monate. Nach ihrer Schwierigkeit muss sie der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten des gehobenen Kriminaldienstes entsprechen.</p>
    <p nr="5">Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung ist das Bestehen der Modulprüfungen und der abschließenden mündlichen Prüfung.</p>
  </main>
</jur>
