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  <header short="KtEfV" amtabk="KtEfV" norm="ktefv" title="Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung">
    <long>Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende</long>
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    <prev id="0fea0775" bez="§ 2" target="2" title="Voraussetzungen der Eignungsfeststellung"/>
    <index id="67c8df34" bez="§ 3" target="3" title="Eignungskriterien"/>
    <next id="1fc5f72f" bez="§ 4" target="4" title="Inkrafttreten"/>
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  <main title="Eignungskriterien">
    <p nr="1">Der kommunale Träger stellt in dem Konzept nach <a>§ 2 Absatz 1</a> die organisatorische Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung dar. Dieses muss zu folgenden Bereichen Angaben enthalten: <dl><dt>1.</dt><dd>infrastrukturelle Voraussetzungen,</dd><dt>2.</dt><dd>Personalqualifizierung,</dd><dt>3.</dt><dd>Aktenführung und Rechnungslegung und</dd><dt>4.</dt><dd>bestehende und geplante Verwaltungskooperationen sowie Kooperationen mit Dritten.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Der kommunale Träger stellt zum Nachweis seiner Fähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben und Ziele nach <a>§ 1</a> des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch dar, <dl><dt>1.</dt><dd>mit welchem Konzept und mit welchem Erfolg er sich seit 2003 arbeitsmarktpolitisch engagiert hat und wie dieses Engagement künftig ausgestaltet werden soll,</dd><dt>2.</dt><dd>nach welchen Grundsätzen und in welchem Umfang er seit 2005 kommunale Eingliederungsleistungen erbracht hat und wie die Erbringung kommunaler Eingliederungsleistungen künftig ausgestaltet werden soll,</dd><dt>3.</dt><dd>wie die kommunalen Eingliederungsleistungen bisher mit Leistungen der Agenturen für Arbeit verknüpft wurden und zukünftig verknüpft werden sollen,</dd><dt>4.</dt><dd>nach welchen Zweckmäßigkeitserwägungen die arbeitsmarktpolitischen Leistungen erbracht werden sollen und</dd><dt>5.</dt><dd>wie das Eingliederungsbudget verwendet und eine bürgerfreundliche und wirksame Arbeitsvermittlung aufgebaut werden soll.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Der kommunale Träger legt ein Konzept für eine überregionale Arbeitsvermittlung vor.</p>
    <p nr="4">Der kommunale Träger legt ein Konzept für ein transparentes internes System zur Kontrolle der recht- und zweckmäßigen Leistungserbringung und Mittelverwendung vor.</p>
    <p nr="5">Der kommunale Träger legt ein Konzept für den Übergang der in seinem Gebiet bestehenden Aufgabenwahrnehmung in die zugelassene kommunale Trägerschaft vor. Das Konzept umfasst einen Arbeits- und Zeitplan zur Vorbereitung der Trägerschaft, zur rechtlichen und tatsächlichen Abwicklung der bestehenden Trägerform sowie zur Überführung des Daten- und Aktenbestandes und des Eigentums in die zugelassene kommunale Trägerschaft.</p>
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