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  <header short="KVBG" amtabk="KVBG" norm="kvbg" title="Kohleverstromungsbeendigungsgesetz">
    <long>Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2</a> G v. <time datetime="2025-11-25">25.11.2025</time> I Nr. 283</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="11766cc9" bez="§ 13" target="13" title="Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen"/>
    <index id="808c7ce9" bez="§ 14" target="14" title="Anforderungen an Gebote"/>
    <next id="e16c3cff" bez="§ 15" target="15" title="Rücknahme von Geboten"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 3" title="Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung"/>
  </scope>
  <main title="Anforderungen an Gebote">
    <p nr="1">Der Bieter muss das Gebot in Schriftform abgeben und hierbei jeweils die folgenden Angaben machen: <dl><dt>1.</dt><dd>Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Bieters; sofern der Bieter keine natürliche Person ist, sind auch anzugeben: <dl><dt>a)</dt><dd>der Unternehmenssitz und</dd><dt>b)</dt><dd>der Name einer natürlichen Person, die zur Kommunikation mit der Bundesnetzagentur und zur Vertretung des Bieters für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist (Bevollmächtigter),</dd></dl></dd><dt>2.</dt><dd>den Namen der Steinkohleanlage, für die das Gebot abgegeben wird,</dd><dt>3.</dt><dd>die Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken, soweit die Steinkohleanlage über eine Dampfsammelschiene verfügt und die Zuordnung bei der Gebotsabgabe nach <a>§ 13 Absatz 2</a> mitgeteilt wird,</dd><dt>4.</dt><dd>den Gebotstermin der Ausschreibung, für die das Gebot abgegeben wird,</dd><dt>5.</dt><dd>die Gebotsmenge in Megawatt Nettonennleistung mit drei Nachkommastellen,</dd><dt>6.</dt><dd>den Gebotswert in Euro mit zwei Nachkommastellen pro Megawatt Nettonennleistung,</dd><dt>7.</dt><dd>den Standort der Steinkohleanlage, auf die sich das Gebot bezieht, mit Angabe von Bundesland, Landkreis, Gemeinde und postalischer Adresse,</dd><dt>8.</dt><dd>den regelverantwortlichen Betreiber des Übertragungsnetzes, in dessen Regelzone sich die Steinkohleanlage, auf die sich das Gebot bezieht, befindet, sowie den Anschlussnetzbetreiber und die Spannungsebene,</dd><dt>9.</dt><dd>die Genehmigungsbehörde der Betriebsgenehmigung sowie das Aktenzeichen der Betriebsgenehmigung,</dd><dt>10.</dt><dd>die gesamten testierten historischen Kohlendioxidemissionen der Steinkohleanlage in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren vor dem Gebotstermin in Tonnen ohne Nachkommastellen pro Megawatt Nettonennleistung,</dd><dt>11.</dt><dd>die Feuerungswärmeleistung der Dampferzeuger und die Dauerwirkleistung der Generatoren der Steinkohleanlage,</dd><dt>12.</dt><dd>die Kraftwerksnummer, unter der die Steinkohleanlage in der Bundesnetzagentur nach <a>§ 35 Absatz 1</a> des Energiewirtschaftsgesetzes geführt wird, sofern vorhanden, und</dd><dt>13.</dt><dd>eine aktuelle Bankverbindung.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Die Gebotsmenge nach Absatz 1 Nummer 5 muss stets der gesamten Nettonennleistung der Steinkohleanlage entsprechen.</p>
    <p nr="3">Dem Gebot sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 10 und <a>§ 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 bis 7</a> beizufügen. Gibt ein Bieter in einer Ausschreibung mehrere Gebote für unterschiedliche Steinkohleanlagen ab, muss er die Gebote nummerieren und eindeutig kennzeichnen, welche Nachweise zu welchem Gebot gehören.</p>
    <p nr="4">Die Gebote müssen der Bundesnetzagentur spätestens am jeweiligen Gebotstermin zugehen. Nicht fristgerecht eingegangene Gebote bleiben unberücksichtigt. Gebote müssen den Formatvorgaben nach <a>§ 11 Absatz 3</a> entsprechen, soweit die Bundesnetzagentur Formatvorgaben gemacht hat.</p>
    <p/>
  </main>
  <footnotes>
    <footnote>
      <p>(+++ Teil 3 (<a>§§ 10 bis 26</a>): Zur Anwendung vgl. <a>§ 43 Satz 2</a> +++)</p>
    </footnote>
  </footnotes>
</jur>
