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<jur id="97870427" lastmod="2026-05-31T13:50:57+00:00">
  <header short="LkSG" amtabk="LkSG" norm="lksg" title="Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz">
    <long>Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten</long>
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  </header>
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    <prev id="ef8a2c3c" bez="§ 20" target="20" title="Handreichungen"/>
    <index id="97870427" bez="§ 21" target="21" title="Rechenschaftsbericht"/>
    <next id="a80a11d6" bez="§ 22" target="22" title="Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 4" title="Behördliche Kontrolle und Durchsetzung"/>
    <section bez="Unterabschnitt 3" title="Zuständige Behörde, Handreichungen, Rechenschaftsbericht"/>
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  <main title="Rechenschaftsbericht">
    <p nr="1">Die nach <a>§ 19 Absatz 1 Satz 1</a> zuständige Behörde berichtet einmal jährlich über ihre im vorausgegangenen Kalenderjahr erfolgten Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten nach Abschnitt 4. Der Bericht ist erstmals für das Jahr 2022 zu erstellen und auf der Webseite der zuständigen Behörde zu veröffentlichen.</p>
    <p nr="2">Die Berichte sollen auf festgestellte Verstöße und angeordnete Abhilfemaßnahmen hinweisen und diese erläutern sowie eine Auswertung der eingereichten Unternehmensberichte nach <a>§ 12</a> enthalten, ohne die jeweils betroffenen Unternehmen zu benennen.</p>
  </main>
</jur>
