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  <header short="LogMstrV" amtabk="LogMstrV" norm="logmstrv" title="Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 50</a> V v. <time datetime="2019-12-09">9.12.2019</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl119s2153.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2019 S. 2153" type="application/pdf" rel="external noopener">2153</a></change>
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    <prev id="88bd4de7" bez="Eingangsformel" target="eingangsformel" title=""/>
    <index id="00aa35ca" bez="§ 1" target="1" title="Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses"/>
    <next id="78a71dd1" bez="§ 2" target="2" title="Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung"/>
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  <main title="Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses">
    <p nr="1">Die zuständige Stelle kann Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin nach den <a>§§ 2 bis 9</a> durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.</p>
    <p nr="2">Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin und damit die Befähigung: <dl><dt>1.</dt><dd>in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und</dd><dt>2.</dt><dd>sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Logistik, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin wahrzunehmen: <dl><dt>1.</dt><dd>Planen, Steuern und Überwachen logistischer Prozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Anforderungen;</dd><dt>2.</dt><dd>Mitwirken bei der Konzeption, Gestaltung und Weiterentwicklung logistischer Prozesse;</dd><dt>3.</dt><dd>Mitwirken bei der Spezifikation und Einführung von technischen Systemen;</dd><dt>4.</dt><dd>Gewährleisten der Einsatzfähigkeit von technischen Ressourcen;</dd><dt>5.</dt><dd>Sicherstellen des bedarfsgerechten Einsatzes von Eigen- und Fremdpersonal;</dd><dt>6.</dt><dd>Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung;</dd><dt>7.</dt><dd>Wahrnehmen der Ausbildungsverantwortung;</dd><dt>8.</dt><dd>Fördern der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den am Logistikprozess Beteiligten;</dd><dt>9.</dt><dd>Fördern der Kundenorientierung;</dd><dt>10.</dt><dd>Gewährleisten der Einhaltung der Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes;</dd><dt>11.</dt><dd>Leiten von Projekten;</dd><dt>12.</dt><dd>Ableiten und Umsetzen von Qualitätszielen;</dd><dt>13.</dt><dd>Mitwirken beim arbeitsbereichsbezogenen Controlling.</dd></dl></p>
    <p nr="4">Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin.</p>
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