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  <header short="LuftvKflAusbV" amtabk="LuftvKflAusbV" norm="luftvkflausbv" title="Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau</long>
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  </header>
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    <prev id="1962d565" bez="§ 11" target="11" title="Prüfungsbereich Personal und Beschaffung"/>
    <index id="71400d24" bez="§ 12" target="12" title="Inhalt von Teil 2"/>
    <next id="094d253f" bez="§ 13" target="13" title="Prüfungsbereiche von Teil 2"/>
  </nav>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Abschlussprüfung"/>
  </scope>
  <main title="Inhalt von Teil 2">
    <p nr="1">Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf <dl><dt>1.</dt><dd>die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie</dd><dt>2.</dt><dd>den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.</dd></dl></p>
    <p nr="2">In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.</p>
  </main>
</jur>
