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  <header short="LWLogAusbV" amtabk="LWLogAusbV" norm="lwlogausbv" title="Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik">
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    <prev id="124e821b" bez="§ 12" target="12" title="Ausbildungsrahmenplan"/>
    <index id="6a43aa00" bez="§ 13" target="13" title="Zwischenprüfung"/>
    <next id="e254d22d" bez="§ 14" target="14" title="Abschlussprüfung"/>
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    <section bez="Dritter Teil" title=""/>
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  <main title="Zwischenprüfung">
    <p nr="1">Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.</p>
    <p nr="2">Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.</p>
    <p nr="3">Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe durchführen, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll: <dl><dt>1.</dt><dd>Entladen und Kontrollieren einer Lieferung,</dd><dt>2.</dt><dd>Einlagern von Gütern nach Güterarten.</dd></dl>Dabei soll der Prüfling auch zeigen, dass er Arbeitsmittel auswählen und nach Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit anwenden kann. Darüber hinaus soll er nachweisen, dass er den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie den Umweltschutz berücksichtigen kann.</p>
    <p nr="4">Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Für die Aufgaben kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht: <dl><dt>1.</dt><dd>Arbeitsorganisatorische Abläufe,</dd><dt>2.</dt><dd>Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln,</dd><dt>3.</dt><dd>Lagerungsprozesse.</dd></dl></p>
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