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<jur id="7b2bfd4f" lastmod="2026-04-18T22:18:31+00:00">
  <header short="LWLogAusbV" amtabk="LWLogAusbV" norm="lwlogausbv" title="Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik">
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    <prev id="0326d554" bez="§ 2" target="2" title="Ausbildungsdauer"/>
    <index id="7b2bfd4f" bez="§ 3" target="3" title="Zielsetzung der Berufsausbildung"/>
    <next id="f33c8562" bez="§ 4" target="4" title="Ausbildungsplan"/>
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    <section bez="Erster Teil" title="Gemeinsame Vorschriften"/>
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  <main title="Zielsetzung der Berufsausbildung">
    <p>Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des <a>§ 1 Abs. 2</a> des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Die in Satz 1 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den <a>§§ 9 und 10 oder 13 und 14</a> nachzuweisen.</p>
  </main>
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