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  <header short="LWLogAusbV" amtabk="LWLogAusbV" norm="lwlogausbv" title="Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik">
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    <prev id="f27b2277" bez="§ 8" target="8" title="Ausbildungsrahmenplan"/>
    <index id="8a760a6c" bez="§ 9" target="9" title="Zwischenprüfung"/>
    <next id="02617241" bez="§ 10" target="10" title="Abschlussprüfung"/>
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    <section bez="Zweiter Teil" title=""/>
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  <main title="Zwischenprüfung">
    <p nr="1">Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.</p>
    <p nr="2">Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.</p>
    <p nr="3">Der Prüfling soll in höchstens 90 Minuten eine Arbeitsaufgabe durchführen, die mindestens eines der folgenden Gebiete beinhalten soll: <dl><dt>1.</dt><dd>Entladen und Kontrollieren einer Lieferung,<dl><dt>2.</dt><dd>Einlagern von Gütern nach Güterarten.</dd></dl></dd></dl>Dabei soll der Prüfling auch zeigen, dass er Arbeitsmittel auswählen und nach Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit anwenden kann. Darüber hinaus soll er zeigen, dass er den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie den Umweltschutz berücksichtigen kann.</p>
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