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  <header short="MaSanV" amtabk="MaSanV" norm="masanv" title="Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung">
    <long>Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> V v. <time datetime="2024-12-03">3.12.2024</time> I Nr. 392</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="390842e6" bez="§ 5" target="5" title="Beschreibung der für den Sanierungsplan relevanten Unternehmen"/>
    <index id="77cfde0e" bez="§ 6" target="6" title="Interner Prozess"/>
    <next id="0fc2f615" bez="§ 7" target="7" title="Allgemeine Vorgaben zu Indikatoren"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 2" title="Allgemeine Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen"/>
  </scope>
  <main title="Interner Prozess">
    <p nr="1">Die in <a>§ 13 Absatz 2 Nummer 6</a> des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes und in <a>Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a</a> der Delegierten Verordnung (EU) <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32016R1075" title="Verordnung (EU) 2016/1075" rel="noopener external">2016/1075</a> genannten Prozesse haben vorzusehen, dass die Geschäftsleitung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Bankarbeitstages nach Erreichen des Schwellenwerts eines Indikators über diesen Umstand informiert wird und unverzüglich entscheidet, ob Handlungsoptionen ergriffen werden. Der Sanierungsplan hat in diesem Zusammenhang vorzusehen, dass die von der Geschäftsleitung getroffene Entscheidung zu dokumentieren ist. Er hat des Weiteren vorzusehen, dass die Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Bankarbeitstag nach Information der Geschäftsleitung nach Absatz 1 Satz 1 über das Erreichen des Schwellenwerts des Indikators und unverzüglich über die von der Geschäftsleitung getroffene Entscheidung jeweils umfassend informiert wird.</p>
    <p nr="2">Es ist zu beschreiben, wie sichergestellt wird, dass die für die Umsetzung von Handlungsoptionen erforderlichen Informationen aus dem Berichtssystem richtig, vollständig und aktuell sind.</p>
  </main>
</jur>
