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  <header short="MbauMstrV 2013" amtabk="MbauMstrV" norm="mbaumstrv_2013" title="Modellbauermeisterverordnung">
    <long>Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Modellbauer-Handwerk</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 2 Abs. 77</a> V v. <time datetime="2022-01-18">18.1.2022</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl122s0039.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2022 S. 39" type="application/pdf" rel="external noopener">39</a></change>
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    <prev id="2a0026e7" bez="§ 7" target="7" title="Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I"/>
    <index id="520d0efc" bez="§ 8" target="8" title="Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II"/>
    <next id="fb033171" bez="§ 9" target="9" title="Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II"/>
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  <main title="Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II">
    <p nr="1">Durch die Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den in Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Handlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er besondere fachtheoretische Kenntnisse im Modellbauer-Handwerk zur Lösung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen anwendet.</p>
    <p nr="2">In jedem der nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe zu bearbeiten. Die fallbezogenen Aufgaben sind handwerksspezifisch, wobei die in den Handlungsfeldern nach den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Qualifikationen auch handlungsfeldübergreifend verknüpft werden können.<dl><dt>1.</dt><dd>Konstruktion und FertigungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, konstruktions- und fertigungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Modellbau-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>Arten und Konstruktionen von Modellen, Modelleinrichtungen und Formen analysieren und bewerten,</dd><dt>b)</dt><dd>Konstruktions- und Fertigungszeichnungen anfertigen,</dd><dt>c)</dt><dd>technische Daten computergestützt erzeugen, bewerten, Verwendungszwecken zuordnen und Zuordnungen begründen,</dd><dt>d)</dt><dd>Arten und Eigenschaften sowie die Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Werkstoffverbindungen beurteilen; Verwendungszwecken zuordnen,</dd><dt>e)</dt><dd>Produkte des Gießerei-, Karosserie-, Produktions- oder Anschauungsmodellbaus sowie Änderungen planen und bewerten,</dd><dt>f)</dt><dd>Lehren, Vorrichtungen und Schablonen planen, konstruieren und bewerten,</dd><dt>g)</dt><dd>Antriebs-, Steuerungs- und Regeltechniken Verwendungszwecken zuordnen und Zuordnungen begründen,</dd><dt>h)</dt><dd>Mess- und Prüfverfahren anforderungsbezogen festlegen und bewerten,</dd><dt>i)</dt><dd>Maßnahmen zur Oberflächenbehandlung beschreiben und bewerten;</dd></dl></dd><dt>2.</dt><dd>AuftragsabwicklungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Modellbau-Betrieb, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,</dd><dt>b)</dt><dd>Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, eine Angebotskalkulation durchführen,</dd><dt>c)</dt><dd>Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Konstruktions- und Fertigungstechnik sowie der Herstellungsverfahren und Instandsetzungstechnik, gestalterischer Aspekte, des Einsatzes von Personal, Material und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,</dd><dt>d)</dt><dd>berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere die Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen,</dd><dt>e)</dt><dd>technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen bewerten und korrigieren; dabei auch Informations- und Kommunikationssysteme anwenden,</dd><dt>f)</dt><dd>den auftragsbezogenen Einsatz von Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,</dd><dt>g)</dt><dd>Unteraufträge vergeben und kontrollieren,</dd><dt>h)</dt><dd>Schadensaufnahmen an Maschinen, Geräten und Modellbauprodukten darstellen, Instandsetzungsmethoden vorschlagen, Abwicklung festlegen und begründen,</dd><dt>i)</dt><dd>eine Nachkalkulation durchführen;</dd></dl></dd><dt>3.</dt><dd>Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Modellbau-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden: <dl><dt>a)</dt><dd>betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,</dd><dt>b)</dt><dd>betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,</dd><dt>c)</dt><dd>Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,</dd><dt>d)</dt><dd>die Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen, Dokumentationen bewerten,</dd><dt>e)</dt><dd>Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; die Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbesondere in Abhängigkeit von Auftragslage und Auftragsabwicklung, begründen,</dd><dt>f)</dt><dd>betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,</dd><dt>g)</dt><dd>die gewerkspezifische Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,</dd><dt>h)</dt><dd>den Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen, insbesondere für Kundenbindung und -pflege sowie Warenwirtschaft begründen,</dd><dt>i)</dt><dd>den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen auftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbesondere für die betriebsinterne Organisation sowie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen und bewerten.</dd></dl></dd></dl></p>
  </main>
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