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<jur id="41388a12" lastmod="2026-04-16T08:42:29+00:00">
  <header short="NDAV" amtabk="NDAV" norm="ndav" title="Niederdruckanschlussverordnung">
    <long>Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 10</a> G v. <time datetime="2025-12-18">18.12.2025</time> I Nr. 347</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="f3872176" bez="§ 24" target="24" title="Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung"/>
    <index id="41388a12" bez="§ 25" target="25" title="Kündigung des Netzanschlussverhältnisses"/>
    <next id="039d7140" bez="§ 26" target="26" title="Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 4" title="Gemeinsame Vorschriften"/>
    <section bez="Abschnitt 2" title=""/>
  </scope>
  <main title="Kündigung des Netzanschlussverhältnisses">
    <p nr="1">Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich, soweit eine Pflicht zum Netzanschluss nach <a>§ 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1</a> des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.</p>
    <p nr="2">Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt zu machen und den Anschlussnehmern mitzuteilen.</p>
    <p nr="3">Die Kündigung bedarf der Textform.</p>
  </main>
</jur>
