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<jur id="546d20ef" lastmod="2026-09-20T21:09:13+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/xml.zip" source-checked-at="2026-10-14T16:01:52+00:00" source-sha256="16fe00960fe9e9c8954f5f1bc171719c89b545bf9d17fd44157eaa50982d977f" source-last-modified="Wed, 06 May 2026 15:46:00 GMT">
  <header short="Pkw-EnVKV" amtabk="Pkw-EnVKV" norm="pkw-envkv" title="Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung">
    <long>Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> V v. <time datetime="2026-03-02">2.3.2026</time> I Nr. 55</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="8bd59572" bez="Anlage 2" target="anlage_2" title="Aushang am Verkaufsort über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen"/>
    <index id="546d20ef" bez="Anlage 3" target="anlage_3" title="Leitfaden über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen"/>
    <next id="2c6008f4" bez="Anlage 4" target="anlage_4" title="Angaben in der Werbung über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen"/>
    <affiliated><a href="/pkw-envkv/4#p2">§ 4 Abs. 2</a> Satz 1</affiliated>
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  <main title="Leitfaden über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen">
    <p>(Fundstelle: BGBl. I 2004, <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl104s1043.pdf" title="BGBl. I 2004 S. 1043" type="application/pdf" rel="external noopener">1043</a>;<br/>bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)<br/><br/></p>
    <p>Der Leitfaden über den Energieverbrauch und die CO<sub>2</sub>-Emissionen enthält zumindest folgende Angaben<br/><table><tbody><tr><td>Teil I</td></tr></tbody></table><dl><dt>1.</dt><dd>Einen Hinweis, dass sich der Energieverbrauch (Verbrauch von Kraftstoff, Wasserstoff und Strom) und die CO<sub>2</sub>-Emissionen durch eine regelmäßige Wartung des Fahrzeugs, dessen richtige Benutzung und eine entsprechende Fahrweise vermindern lassen, insbesondere durch einen defensiven Fahrstil, niedrige Reisegeschwindigkeiten, vorausschauendes Bremsverhalten, richtigen Reifendruck, keinen unnötigen Leerlauf des Motors und keinen überflüssigen Ballast;</dd><dt>2.</dt><dd>sowohl eine Erläuterung der Auswirkungen von Treibhausgasemissionen, einer möglichen Klimaänderung und der Bedeutung von Kraftfahrzeugen hierbei als auch einen Hinweis auf die Möglichkeiten, die der Verbraucher bei der Wahl der zur Verfügung stehenden Kraftstoffe hat und deren Umweltauswirkungen, beruhend auf aktuellen wissenschaftlichen Nachweisen und geltenden Rechtsvorschriften;</dd><dt>3.</dt><dd>einen Hinweis auf das aktuelle Ziel der Europäischen Union betreffend die durchschnittlichen CO<sub>2</sub>-Emissionen neuer Personenkraftwagen sowie auf die Frist zur Erreichung dieses Ziels;</dd><dt>4.</dt><dd>einen Hinweis auf den im Internet abrufbaren Leitfaden der Europäischen Kommission über den Energieverbrauch und die CO<sub>2</sub>-Emissionen, falls ein solcher Leitfaden vorhanden ist.</dd></dl><br/><table><tbody><tr><td>Teil II</td></tr></tbody></table><dl><dt>1.</dt><dd>einen Hinweis, dass die tatsächlich die Umwelt belastenden CO<sub>2</sub>-Emissionen auch von der Produktion und Bereitstellung des Fahrzeugs sowie des Kraftstoffs oder der anderen Energieträger abhängen und dass der Fahrzeugnutzer durch die Verwendung von möglichst CO<sub>2</sub>-arm erzeugtem Kraftstoff oder erzeugter Energie den CO<sub>2</sub>-Ausstoß insgesamt verringern kann;</dd><dt>2.</dt><dd>eine Auflistung aller Modelle neuer Personenkraftwagen, die in Deutschland angeboten oder ausgestellt werden, aufgeschlüsselt nach Fabrikmarken in alphabetischer Reihenfolge.</dd><dt>3.</dt><dd>für jedes im Leitfaden aufgeführte Modell sind anzugeben: <dl><dt>a)</dt><dd>der Hubraum,</dd><dt>b)</dt><dd>die Leistung („Höchstleistung“ nach Nummer 27 der Übereinstimmungsbescheinigung),</dd><dt>c)</dt><dd>der Typ,</dd><dt>d)</dt><dd>die Getriebeart,</dd><dt>e)</dt><dd>die Masse des Fahrzeugs („tatsächliche Masse des Fahrzeugs“ nach Nummer 13.2 der Übereinstimmungsbescheinigung),</dd><dt>f)</dt><dd>Kraftstoff („Kraftstoff“ nach Nummer 26 der Übereinstimmungsbescheinigung), unterschieden lediglich nach <dl><dt>aa)</dt><dd>Benzin,</dd><dt>bb)</dt><dd>Diesel,</dd><dt>cc)</dt><dd>komprimiertes Erdgas oder</dd><dt>dd)</dt><dd>gegebenenfalls anderen Energieträgern;bei Ottokraftstoffen und Dieselkraftstoffen kann auf den Zusatz „schwefelfrei" verzichtet werden,</dd></dl></dd><dt>g)</dt><dd>der kombinierte Wert und die phasenspezifischen Werte für den Energieverbrauch („Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch“ nach Nummer 49.1 der Übereinstimmungsbescheinigung) oder bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen der gewichtet kombinierte Wert und die phasenspezifischen Werte für den Energieverbrauch (nach Nummer 49.4 der Übereinstimmungsbescheinigung),</dd><dt>h)</dt><dd>der kombinierte Wert für die CO<sub>2</sub>-Emissionen („CO<sub>2</sub>-Emissionen“ nach Nummer 49.1) oder bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen der gewichtet kombinierte Wert für die CO<sub>2</sub>-Emissionen („CO<sub>2</sub>-Emissionen“ nach 49.4 der Übereinstimmungsbescheinigung),</dd><dt>i)</dt><dd>die CO<sub>2</sub>-Klasse oder die CO<sub>2</sub>-Klassen und</dd><dt>j)</dt><dd>das Jahr der erstmaligen Einführung in den Handel.</dd></dl>Für die Modelle der Personenkraftwagen im Zweistoffbetrieb sind die genannten Angaben für alle Kraftstoffe einzutragen.Für die Modelle der Personenkraftwagen mit rein elektrischem Antrieb muss zusätzlich die elektrische Reichweite („Elektrische Reichweite“ nach Nummer 49.2 der Übereinstimmungsbescheinigung) angegeben werden.Für die Modelle extern aufladbarer Hybridelektrofahrzeuge müssen zusätzlich angegeben werden: <dl><dt>a)</dt><dd>der kombinierte Wert und die phasenspezifischen Werte für den „Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie“,</dd><dt>b)</dt><dd>der kombinierte Wert und die phasenspezifischen Werte für den „Stromverbrauch bei rein elektrischem Betrieb“ (nach Nummer 49.4 der Übereinstimmungsbescheinigung),</dd><dt>c)</dt><dd>bei der Angabe der Leistung getrennt <dl><dt>aa)</dt><dd>die Leistung des Verbrennungsmotors („Höchste Nutzleistung“ nach Nummer 27.1 der Übereinstimmungsbescheinigung),</dd><dt>bb)</dt><dd>die Leistung des Elektromotors („Höchste Nutzleistung“ nach Nummer 27.3 der Übereinstimmungsbescheinigung), und</dd></dl></dd><dt>d)</dt><dd>die elektrische Reichweite EAER („Elektrische Reichweite EAER“ nach Nummer 49.5 der Übereinstimmungsbescheinigung).</dd></dl>Sofern unter einem Modell mehrere Varianten oder Versionen zusammengefasst werden, sind für den Energieverbrauch, die CO<sub>2</sub>-Emissionen sowie die elektrische Reichweite die Werte der Variante oder Version mit dem jeweils niedrigsten und dem jeweils höchsten Wert anzugeben. Sollte es innerhalb einer Variante oder Version unterschiedliche Werte geben, so ist auf den jeweils höchsten Wert innerhalb der Variante oder Version abzustellen. Für die CO<sub>2</sub>-Klassen sind die CO<sub>2</sub>-Klasse der Variante oder Version mit der günstigsten und die CO<sub>2</sub>-Klasse der Variante oder Version mit der ungünstigsten CO<sub>2</sub>-Klasse anzugeben. Sollte dieselbe Variante oder Version aufgrund unterschiedlicher Werte verschiedenen CO<sub>2</sub>-Klassen angehören, so ist auf die ungünstigste CO<sub>2</sub>-Klasse abzustellen.</dd><dt>4.</dt><dd>für jede Kraftstoffart, für Wasserstoff und für Strom gesondert eine hervorgehobene Auflistung der zehn sparsamsten Modelle neuer Personenkraftwagen unter Angabe der CO<sub>2</sub>-Klassen, des kombinierten oder des gewichtet kombinierten Werts für den Energieverbrauch und des kombinierten oder des gewichtet kombinierten Werts für die CO<sub>2</sub>-Emissionen, beginnend jeweils mit dem Modell mit den niedrigsten Werten für die CO<sub>2</sub>-Emissionen. Bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist eine Auflistung der zehn sparsamsten Modelle neuer Personenkraftwagen jedoch unter Angabe des kombinierten Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite aufzunehmen, beginnend mit dem Modell mit den niedrigsten Verbrauchswerten.</dd></dl></p>
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