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  <header short="QEWV" amtabk="QEWV" norm="qewv" title="Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden">
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 11</a> G v. <time datetime="2023-10-08">8.10.2023</time> I Nr. 272</change>
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    <prev id="537df296" bez="§ 17" target="17" title="Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung"/>
    <index id="07f38c54" bez="§ 18" target="18" title="Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes"/>
    <next id="6fd15415" bez="§ 19" target="19" title="Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen"/>
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    <section bez="Abschnitt 3" title="Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes"/>
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  <main title="Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes">
    <p nr="1">Der Antrag einer juristischen Person auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach <a>§ 4d Absatz 1</a> des Unterlassungsklagengesetzes ist schriftlich zu stellen. Er muss Folgendes enthalten: <dl><dt>1.</dt><dd>den Namen, eine ladungsfähige Anschrift, eine Telefonnummer und, sofern vorhanden, eine E-Mail-Adresse der juristischen Person,</dd><dt>2.</dt><dd>das zuständige Registergericht und die Registernummer, wenn die juristische Person im Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist,</dd><dt>3.</dt><dd>die Namen und Anschriften der Mitglieder des Vertretungsorgans der juristischen Person und Angaben zu ihrer Vertretungsberechtigung,</dd><dt>4.</dt><dd>das Datum der Entstehung der juristischen Person,</dd><dt>5.</dt><dd>Angaben zum Zweck und zu den satzungsmäßigen Aufgaben der juristischen Personen sowie die Angabe, ob der verfolgte Zweck steuerbegünstigt ist,</dd><dt>6.</dt><dd>Angaben zu den internen Verfahren, durch die gewährleistet werden soll, dass <dl><dt>a)</dt><dd>die juristische Person bei der Erhebung von Verbandsklagen nicht unter dem Einfluss anderer Personen als Verbrauchern steht,</dd><dt>b)</dt><dd>Konflikte zwischen den Interessen Dritter, die Verbandsklagen finanzieren, vermieden werden und</dd></dl></dd><dt>7.</dt><dd>die Adressen der Internetseiten, auf denen die Angaben nach <a>§ 4d Absatz 2 Satz 1 Nummer 5</a> des Unterlassungsklagengesetzes veröffentlicht sind und die für die Veröffentlichungen nach <a>§ 5a</a> des Unterlassungsklagengesetzes genutzt werden sollen.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: <dl><dt>1.</dt><dd>Unterlagen, aus denen sich ergibt, wann die juristische Person entstanden ist und dass sie nicht aufgelöst wurde, wenn sie nicht im Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist,</dd><dt>2.</dt><dd>eine Kopie der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Satzung der juristischen Person und</dd><dt>3.</dt><dd>Ausdrucke der Internetseiten, auf denen die Angaben nach <a>§ 4d Absatz 2 Satz 1 Nummer 5</a> des Unterlassungsklagengesetzes veröffentlicht sind.</dd></dl>Verfolgt die juristische Person gemeinnützige Zwecke, so ist dem Antrag auch eine Kopie der Bescheinigung des zuständigen Finanzamts über die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach <a>§ 60a</a> der Abgabenordnung beizufügen.</p>
    <p nr="3">Das Bundesamt für Justiz kann vom Antragsteller zur Prüfung und zum Nachweis der Eintragungsvoraussetzungen ergänzende Angaben und Unterlagen verlangen, insbesondere, um die Richtigkeit der Angaben auf der nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 mitgeteilten Internetseite zu überprüfen.</p>
  </main>
</jur>
