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<jur id="9fcb0423" lastmod="2026-04-23T18:38:10+00:00">
  <header short="QEWV" amtabk="QEWV" norm="qewv" title="Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden">
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 11</a> G v. <time datetime="2023-10-08">8.10.2023</time> I Nr. 272</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="17dc7c0e" bez="§ 20" target="20" title="Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag"/>
    <index id="9fcb0423" bez="§ 21" target="21" title="Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen"/>
    <next id="b3a008b6" bez="§ 22" target="22" title="Inhalt der Berichtsplichten"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes"/>
  </scope>
  <main title="Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen">
    <p nr="1">Das Bundesamt für Justiz leitet nach <a>§ 4e</a> des Unterlassungsklagengesetzes ein Verfahren zur Überprüfung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen unverzüglich ein, wenn die Voraussetzungen für eine Überprüfung nach <a>§ 4e Absatz 1 oder Absatz 2</a> vorliegen.</p>
    <p nr="2">Im Verfahren zur Überprüfung der Eintragung kann das Bundesamt für Justiz von der qualifizierten Einrichtung Folgendes verlangen: <dl><dt>1.</dt><dd>die für die Überprüfung der Eintragungsvoraussetzungen erforderlichen Angaben und Nachweise nach <a>§ 18 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 und 3</a> sowie</dd><dt>2.</dt><dd>eine Übersicht über die erhobenen Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, aus der auch der Verfahrensstand oder die Art der Beendigung des Verfahrens hervorgeht.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Die Angaben und Nachweise nach Absatz 2 sind innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch das Bundesamt für Justiz vorzulegen. Auf Antrag kann das Bundesamt für Justiz die Frist verlängern.</p>
  </main>
</jur>
