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  <header short="SeeLotsEigV" amtabk="SeeLotsEigV" norm="seelotseigv" title="Seelotseignungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen</long>
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      <change type="Sonst">Bek. v. <time datetime="2022-11-21">21.11.2022</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl122s2097.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2022 S. 2097" type="application/pdf" rel="external noopener">2097</a> ist berücksichtigt</change>
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    <prev id="03a9a835" bez="§ 1" target="1" title="Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen"/>
    <index id="8bbed018" bez="§ 2" target="2" title="Anforderungen an die Eignung der Seelotsinnen und Seelotsen"/>
    <next id="f3b3f803" bez="§ 3" target="3" title="Anforderungen an die Eignung der Seelotsenbewerberinnen und Seelotsenbewerber"/>
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  <main title="Anforderungen an die Eignung der Seelotsinnen und Seelotsen">
    <p nr="1">Als Seelotsin oder Seelotse auf Seelotsrevieren oder auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Seelotsreviere oder als Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter ist für den Seelotsberuf gesundheitlich geeignet (Seelotseignung), wer <dl><dt>1.</dt><dd>die Anforderungen an die Seediensttauglichkeit eines Besatzungsmitgliedes des Decksdienstes nach Anlage 1 der Maritime-Medizin-Verordnung erfüllt,</dd><dt>2.</dt><dd>nach dem Ergebnis der zusätzlichen seelotsbezogenen Untersuchung nach der Anlage 1 Abschnitt II nicht wesentlich gesundheitlich beeinträchtigt ist und über ein ausreichendes Dämmerungskontrast-Sehvermögen verfügt,</dd><dt>3.</dt><dd>keine Sprach- oder Sprechstörungen hat, insbesondere nicht in der Fähigkeit beeinträchtigt ist, klare und verständliche Anweisungen an Bord zu geben,</dd><dt>4.</dt><dd>nach dem Ergebnis einer elektrokardiographischen Untersuchung mit Belastung über eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems nach den Anforderungen des Standes der arbeitsmedizinischen Wissenschaft verfügt,</dd><dt>5.</dt><dd>bei gesundheitlichen Einschränkungen mindestens die Anforderungen aus Spalte 4 der Tabelle 6.2 der Anlage 1 der Maritime-Medizin-Verordnung erfüllt.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 muss die mesopische Sehschärfe mindestens die Kontrasteinstellung 1:5 ohne und mit Blendung erfüllen. Das Einhalten dieser Anforderung ist zum Zweck der Erteilung des Seelotseignungszeugnisses der das Seelotseignungszeugnis erteilenden Person nachzuweisen durch Vorlage einer Bescheinigung: <dl><dt>1.</dt><dd>einer Augenärztin oder eines Augenarztes oder</dd><dt>2.</dt><dd>einer im Sinne des <a>§ 7</a> zugelassenen Ärztin oder eines im Sinne des <a>§ 7</a> zugelassenen Arztes (zugelassene Ärztin oder zugelassener Arzt), die oder der eine Untersuchung der Dämmerungssehschärfe zur Überprüfung des Ausschlusses einer Nachtblindheit durchführen kann.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Als Seelotsin über See oder Seelotse über See (Überseelotsin oder Überseelotse) ist gesundheitlich geeignet, wer <dl><dt>1.</dt><dd>die Anforderungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und</dd><dt>2.</dt><dd>bei gesundheitlichen Einschränkungen die Anforderungen aus Spalte 5 der Tabelle 6.2 der Anlage 1 der Maritime-Medizin-Verordnung</dd></dl>erfüllt.</p>
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