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<jur id="26e7006a" lastmod="2026-04-11T08:39:45+00:00">
  <header short="SGB 5" amtabk="SGB 5" norm="sgb_5" title="Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 8</a> G v. <time datetime="2026-02-03">3.2.2026</time> I Nr. 28</change>
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    <prev id="b2eb4ddd" bez="§ 23" target="23" title="Medizinische Vorsorgeleistungen"/>
    <index id="26e7006a" bez="§ 24" target="24" title="Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter"/>
    <next id="63520d9a" bez="§ 24a" target="24a" title="Empfängnisverhütung"/>
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    <section bez="Drittes Kapitel" title="Leistungen der Krankenversicherung"/>
    <section bez="Dritter Abschnitt" title="Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft"/>
  </scope>
  <main title="Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter">
    <p nr="1">Versicherte haben unter den in <a>§ 23 Abs. 1</a> genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die Leistung kann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme erbracht werden. Satz 1 gilt auch für Vater-Kind-Maßnahmen in dafür geeigneten Einrichtungen. Vorsorgeleistungen nach den Sätzen 1 und 2 werden in Einrichtungen erbracht, mit denen ein Versorgungsvertrag nach <a>§ 111a</a> besteht. <a>§ 23 Abs. 4 Satz 1</a> gilt nicht; <a>§ 23 Abs. 4 Satz 2</a> gilt entsprechend.</p>
    <p nr="2"><a>§ 23 Absatz 5 und 5a</a> gilt entsprechend.</p>
    <p nr="3">Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Leistung nach Absatz 1 in Anspruch nehmen, zahlen je Kalendertag den sich nach <a>§ 61 Satz 2</a> ergebenden Betrag an die Einrichtung. Die Zahlung ist an die Krankenkasse weiterzuleiten.</p>
    <p nr="4">(weggefallen)</p>
  </main>
</jur>
