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  <header short="SGleiG 2024" amtabk="SGleiG" norm="sgleig_2024" title="Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 8</a> G v. <time datetime="2025-02-27">27.2.2025</time> I Nr. 72</change>
      <change type="Sonst">Ersetzt G 51-7 v. <time datetime="2004-12-27">27.12.2004</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl104s3822.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2004 S. 3822" type="application/pdf" rel="external noopener">3822</a> (SGleiG)</change>
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    <prev id="56a95cf9" bez="§ 9" target="9" title="Dienstliche Benachteiligungsverbote"/>
    <index id="2ea474e2" bez="§ 10" target="10" title="Aus-, Fort- und Weiterbildung"/>
    <next id="a6b30ccf" bez="§ 11" target="11" title="Dienstliche Rahmenbedingungen"/>
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    <section bez="Teil 2" title="Maßnahmen zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten"/>
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  <main title="Aus-, Fort- und Weiterbildung">
    <p nr="1">Zu den Aus-, Fort- und Weiterbildungen ist ein gleichberechtigter Zugang sicherzustellen. Die Teilnahme von Soldatinnen an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist besonders zu unterstützen.</p>
    <p nr="2">Einer Person mit Familien- oder Pflegeaufgaben müssen die Dienststellen die Teilnahme an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in geeigneter Weise ermöglichen, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Soweit dienstlich möglich, sollen zusätzliche Veranstaltungen angeboten werden, die den räumlichen und zeitlichen Bedürfnissen der Personen mit Familien- oder Pflegeaufgaben entsprechen. Auf diese Angebote sollen die Vorgesetzten gezielt hinweisen.</p>
    <p nr="3">Die Vorgesetzten und die Beschäftigten mit Führungsaufgaben sowie die Personen, die mit der Personalbearbeitung des militärischen Personals beauftragt sind, sind verpflichtet, sich mit den folgenden Themen vertraut zu machen: <dl><dt>1.</dt><dd>mit den rechtlichen Grundlagen der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten sowie</dd><dt>2.</dt><dd>mit den Leitprinzipien <dl><dt>a)</dt><dd>der Gleichstellung von Frauen und Männern und</dd><dt>b)</dt><dd>der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst.</dd></dl></dd></dl>In der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die nach Satz 1 Verpflichteten sind diese Themen angemessen zu berücksichtigen. Zusätzlich soll die Dienststelle Fort- und Weiterbildungen zu diesen Themen anbieten.</p>
  </main>
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