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  <header short="SGleiG 2024" amtabk="SGleiG" norm="sgleig_2024" title="Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 8</a> G v. <time datetime="2025-02-27">27.2.2025</time> I Nr. 72</change>
      <change type="Sonst">Ersetzt G 51-7 v. <time datetime="2004-12-27">27.12.2004</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl104s3822.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2004 S. 3822" type="application/pdf" rel="external noopener">3822</a> (SGleiG)</change>
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  <nav>
    <prev id="57eefbec" bez="§ 5" target="5" title="Verbot der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts; Entschädigung und Schadensersatz"/>
    <index id="2fe3d3f7" bez="§ 6" target="6" title="Personalwerbung, externe Stellenausschreibungen, Dienstpostenbekanntgabe"/>
    <next id="87aa4b6f" bez="§ 7" target="7" title="Annahmeverfahren, Auswahlverfahren"/>
  </nav>
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    <section bez="Teil 2" title="Maßnahmen zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten"/>
  </scope>
  <main title="Personalwerbung, externe Stellenausschreibungen, Dienstpostenbekanntgabe">
    <p nr="1">Die Personalwerbung, die externen Stellenausschreibungen und die Bekanntgabe zu besetzender Dienstposten für militärisches Personal dürfen nicht nur auf Personen eines Geschlechts zugeschnitten sein und müssen alle Geschlechter in gleicher Weise ansprechen.</p>
    <p nr="2">In externen Stellenausschreibungen und bei Dienstpostenbekanntgaben für Bereiche, in denen Soldatinnen unterrepräsentiert sind, ist hervorzuheben, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind.</p>
    <p nr="3">Wenn ein bestimmtes Geschlecht wesentliche und entscheidende Voraussetzung für die auszuübende Verwendung ist, sind die Absätze 1 und 2 nicht anzuwenden.</p>
    <p nr="4">Externe Stellenausschreibungen müssen im Hinblick auf mögliche künftige Funktionen der sich bewerbenden Personen das vorausgesetzte Anforderungs- und Qualifikationsprofil der Laufbahn oder der Verwendungsbereiche enthalten. Jedenfalls muss ein Hinweis auf den Zugang zu entsprechenden Informationen erfolgen.</p>
    <p nr="5">Dienstpostenbekanntgaben müssen mit den Anforderungen der zu besetzenden Dienstposten übereinstimmen. Es ist darauf hinzuweisen, wenn auf dem Dienstposten nach <a>§ 6 Absatz 1 Satz 1</a> der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung eine Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nicht möglich ist.</p>
  </main>
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