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  <header short="SportfAusbV" amtabk="SportfAusbV" norm="sportfausbv" title="Verordnung über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/zur Sportfachfrau">
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    <prev id="a72db569" bez="§ 4" target="4" title="Durchführung der Berufsausbildung"/>
    <index id="2f3acd44" bez="§ 5" target="5" title="Zwischenprüfung"/>
    <next id="5737e55f" bez="§ 6" target="6" title="Abschlussprüfung"/>
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  <main title="Zwischenprüfung">
    <p nr="1">Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.</p>
    <p nr="2">Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.</p>
    <p nr="3">Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich statt. Darin soll der Prüfling nachweisen, dass er <dl><dt>1.</dt><dd>betriebliche Rechnungsvorgänge bearbeiten,</dd><dt>2.</dt><dd>einzelne betriebliche Leistungsangebote ausgestalten und</dd><dt>3.</dt><dd>den Einsatz von Kommunikationsmitteln planen</dd></dl>kann.</p>
    <p nr="4">Im Prüfungsbereich Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich soll der Prüfling praxisbezogene schriftliche Aufgaben bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.</p>
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