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  <header short="StrafAktÜbV" amtabk="StrafAktÜbV" norm="strafakt_bv" title="Strafaktenübermittlungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Strafverfahren</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 39</a> G v. <time datetime="2024-07-12">12.7.2024</time> I Nr. 234</change>
    </changes>
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    <prev id="91c50766" bez="§ 1" target="1" title="Anwendungsbereich"/>
    <index id="e9c82f7d" bez="§ 2" target="2" title="Übermittlung elektronischer Akten"/>
    <next id="81eaf73c" bez="§ 3" target="3" title="Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung"/>
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  <main title="Übermittlung elektronischer Akten">
    <p nr="1">Elektronische Akten sollen elektronisch übermittelt werden. Dies gilt auch, wenn die empfangende Stelle die Akten noch in Papierform führt.</p>
    <p nr="2">Der elektronischen Akte soll bei der Übermittlung ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz beigefügt werden, der den nach <a>§ 6 Absatz 1 Nummer 1</a> bekanntgemachten Definitions- oder Schemadateien entspricht. Er soll mindestens Folgendes enthalten: <dl><dt>1.</dt><dd>die Bezeichnung der aktenführenden Strafverfolgungsbehörde oder des Gerichts;</dd><dt>2.</dt><dd>sofern bekannt, das staatsanwaltschaftliche, finanzbehördliche oder gerichtliche Aktenzeichen des Verfahrens;</dd><dt>3.</dt><dd>sofern bekannt, Vorgangsnummern zugrunde liegender polizeilicher Ermittlungsvorgänge;</dd><dt>4.</dt><dd>Tatzeit, Tatort und Tatvorwurf;</dd><dt>5.</dt><dd>die Bezeichnung der beschuldigten Personen; bei Verfahren gegen Unbekannt anstelle der Bezeichnung der beschuldigten Personen die Angabe „Unbekannt“ sowie, sofern bekannt, die Bezeichnung der geschädigten Personen;</dd><dt>6.</dt><dd>sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der diese Akten führenden Stelle;</dd><dt>7.</dt><dd>die Information darüber, ob und in welchem Umfang die Aktenführung oder die Bearbeitungsbefugnis an die empfangende Stelle abgegeben werden sollen oder ob nur ein Repräsentat der elektronischen Akte übersandt wird.</dd></dl></p>
  </main>
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