<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="173bad67" lastmod="2026-04-15T00:51:04+00:00">
  <header short="TÜPrKostO1992GebVAnpV" amtabk="TÜPrKostO1992GebVAnpV" norm="t_prkosto1992gebvanpv" title="Verordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen">
    <changes/>
  </header>
  <nav>
    <prev id="be3592ea" bez="Anhang V" target="anhang_v" title="Gebühren für die Prüfung von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten"/>
    <index id="173bad67" bez="Anhang VI" target="anhang_vi" title=""/>
  </nav>
  <scope/>
  <main title="">
    <p> Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl101s2068.pdf" title="BGBl. I 2001 S. 2068" type="application/pdf" rel="external noopener">2068</a> </p>
    <p>
      <dl>
        <dt/>
        <dd>
          <dl>
            <dt>
              <b>1</b>
            </dt>
            <dd><b>Gebühr</b>Für die Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand berechnet. Sie beträgt für jeden Sachverständigen für jede begonnene Viertelstunde 37,- DM.</dd>
            <dt>
              <b>2</b>
            </dt>
            <dd>
              <b>Terminzuschläge und Reisezeiten</b>
            </dd>
            <dt>2.1</dt>
            <dd>Für Prüfungen, die zu einem vom Antragsteller verlangten Zeitpunkt durchgeführt werden, wird auf die Gebühr ein Zuschlag bis zu 25 v.H. erhoben. Werden die Prüfungen außerhalb der für den Sachverständigen festgesetzten Dienstzeit durchgeführt, so wird auf die Gebühren ein Zuschlag bis zu 100 v.H. erhoben.</dd>
            <dt>2.2</dt>
            <dd>Für Prüfungen, für die Gebühren nach dem Zeitaufwand erhoben werden, werden für die gesamte Reisezeit 37,- DM für jede begonnene Viertelstunde erhoben.Werden mehrere Prüfungen miteinander verbunden, ist die Reisezeit anteilig zu berechnen.</dd>
          </dl>
        </dd>
      </dl>
    </p>
  </main>
</jur>
