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  <header short="TischlMstrV 2008" amtabk="TischlMstrV" norm="tischlmstrv_2008" title="Tischlermeisterverordnung">
    <long>Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Tischler-Handwerk</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 65</a> V v. <time datetime="2022-01-18">18.1.2022</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl122s0039.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2022 S. 39" type="application/pdf" rel="external noopener">39</a></change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="c6214e16" bez="§ 1" target="1" title="Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung"/>
    <index id="be2c660d" bez="§ 2" target="2" title="Meisterprüfungsberufsbild"/>
    <next id="d60ebe4c" bez="§ 3" target="3" title="Gliederung des Teils I"/>
  </nav>
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  <main title="Meisterprüfungsberufsbild">
    <p nr="1">Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling befähigt ist, <dl><dt>1.</dt><dd>einen Betrieb selbständig zu führen,</dd><dt>2.</dt><dd>technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen,</dd><dt>3.</dt><dd>die Ausbildung durchzuführen und</dd></dl>seine berufliche Handlungskompetenz eigenverantwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.</p>
    <p nr="2">Im Tischler-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse als ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen: <dl><dt>1.</dt><dd>Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen,</dd><dt>2.</dt><dd>Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmanagements, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie von Informations- und Kommunikationstechniken,</dd><dt>3.</dt><dd>Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren, durchführen und überwachen,</dd><dt>4.</dt><dd>Aufträge durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung von gestalterischen Aspekten, Konstruktion, Fertigungs- und Montagetechniken, berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Personal, Material, Maschinen und Geräten sowie von Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden,</dd><dt>5.</dt><dd>Entwürfe, Skizzen, Fertigungszeichnungen und Pläne, auch unter Einsatz von rechnergestützten Systemen, erstellen und präsentieren,</dd><dt>6.</dt><dd>statische Systeme erkennen und Plausibilitätsprüfungen durchführen; Bauunterlagen auswerten und für die zu erbringende Leistung nutzen sowie produktbezogene statische Berechnungen, die für einen Antrag in baubehördlichen Genehmigungsverfahren geeignet sind, erstellen und bewerten,</dd><dt>7.</dt><dd>Stilrichtungen sowie historische und zeitgemäße Formensprache in Architektur und Design bei Entwurf, Fertigung, Restaurierung und Rekonstruktion berücksichtigen,</dd><dt>8.</dt><dd>Möbel, Inneneinrichtungen und -ausbauten, insbesondere Büro- und Ladeneinrichtungen, Küchen, Wand- und Deckenverkleidungen, Böden sowie Messebauten gestalten, planen, konstruieren, fertigen, montieren und instand halten,</dd><dt>9.</dt><dd>fassadenabschließende Elemente und Bauelemente, insbesondere Fenster, Türen und Wintergärten, Treppen sowie Fahrzeugein- und -ausbauten gestalten, planen, konstruieren, fertigen, einbauen, montieren und instand halten,</dd><dt>10.</dt><dd>Restaurierungsarbeiten planen, durchführen und dokumentieren,</dd><dt>11.</dt><dd>Verwendung von montagefertigen Teilen, Erzeugnissen und Zukaufteilen bestimmen,</dd><dt>12.</dt><dd>Schließ- und Schutzsysteme auftragsbezogen planen, einbauen, montieren und instand halten,</dd><dt>13.</dt><dd>Produkte und Objekte einschließlich der elektro- und wassertechnischen Anschlüsse montieren, Montageabläufe gewerkspezifisch und -übergreifend koordinieren,</dd><dt>14.</dt><dd>Arten und Eigenschaften zu be- und verarbeitender Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und Kunststoffe sowie Glas und Trockenbaustoffe einschließlich der Verfahren zur Oberflächenbehandlung, bei der Gestaltung, Planung, Konstruktion, Fertigung, Montage und Instandhaltung berücksichtigen,</dd><dt>15.</dt><dd>Einsatz von Anlagen, Maschinen, Werkzeugen und Vorrichtungen planen und überwachen,</dd><dt>16.</dt><dd>Konzepte für Betriebsstätten einschließlich Betriebs- und Lagerausstattung sowie für logistische Prozesse entwickeln und umsetzen,</dd><dt>17.</dt><dd>Qualitäts- und Funktionsprüfungen durchführen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren,</dd><dt>18.</dt><dd>Leistungen abnehmen und dokumentieren sowie Nachkalkulation durchführen.</dd></dl></p>
  </main>
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