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  <header short="TreuhGDV 5" amtabk="TreuhGDV 5" norm="treuhgdv_5" title="Fünfte Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz">
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    <p nr="1">Die Teilung bzw. Übergabe eines Grundstücks erfolgt auf der Grundlage eines Übergabe-/Übernahmeprotokolls zwischen dem ehemaligen Rechtsträger und dem Nutzungsberechtigten. Das Protokoll hat zu enthalten: <dl><dt>1.</dt><dd>die Lage- und Grundbuchbezeichnung des durch diese Durchführungsverordnung geteilten Grundstücks;</dd><dt>2.</dt><dd>einen Teilungsentwurf, aus dem sich der exakte Verlauf der neuen Grundstücksgrenzen ergibt;</dd><dt>3.</dt><dd>eine genaue Beschreibung der vom Nutzungsberechtigten genutzten Gebäude und Anlagen, einschließlich ihrer Bewertung zum Stichtag der Vereinbarung für den Fall offener vermögensrechtlicher Ansprüche;</dd><dt>4.</dt><dd>den Verkauf/Kauf von Gebäuden und Anlagen, die vom ehemaligen Rechtsträger infolge der Teilung nicht mehr genutzt oder verwertet werden können;</dd><dt>5.</dt><dd>notwendige weitere Vereinbarungen, die sich aus der Abwicklung des Nutzungsvertrages ergeben;</dd><dt>6.</dt><dd>das Datum der Rechtswirksamkeit der Übergabe/Übernahme.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Der Nutzungsberechtigte hat unter Vorlage des Übergabe-/Übernahmeprotokolls zu veranlassen, daß das Teilgrundstück vermessen und die Vermessungsergebnisse in die Liegenschaftsdokumentation, einschließlich Grundbuch, übernommen werden.</p>
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