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<jur id="0c4760b6" lastmod="2026-04-16T14:44:44+00:00">
  <header short="TrinkwEGV" amtabk="TrinkwEGV" norm="trinkwegv" title="Trinkwassereinzugsgebieteverordnung">
    <long>Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung</long>
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  </header>
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    <prev id="8450189b" bez="§ 3" target="3" title="Risikobasierter Ansatz für Trinkwassereinzugsgebiete; Ausnahmen"/>
    <index id="0c4760b6" bez="§ 4" target="4" title="Länderübergreifende Trinkwassereinzugsgebiete"/>
    <next id="744a48ad" bez="§ 5" target="5" title="Übermittlung von Informationen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 1" title="Allgemeine Bestimmungen"/>
  </scope>
  <main title="Länderübergreifende Trinkwassereinzugsgebiete">
    <p nr="1">Erstreckt sich ein Trinkwassereinzugsgebiet auf das Gebiet mehrerer Länder, koordinieren die zuständigen Behörden der betroffenen Länder untereinander ihre Maßnahmen und Festlegungen nach den Abschnitten 2 und 3.</p>
    <p nr="2">Die betroffenen Länder können vereinbaren, dass die zuständige Behörde eines betroffenen Landes alle oder bestimmte Maßnahmen und Festlegungen nach den Abschnitten 2 und 3 für alle betroffenen Länder trifft.</p>
  </main>
</jur>
