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  <header short="TrinkwEGV" amtabk="TrinkwEGV" norm="trinkwegv" title="Trinkwassereinzugsgebieteverordnung">
    <long>Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung</long>
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    <prev id="a40ef82e" bez="§ 7" target="7" title="Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung"/>
    <index id="0d00c7a3" bez="§ 8" target="8" title="Untersuchungen auf relevante Parameter"/>
    <next id="750defb8" bez="§ 9" target="9" title="Untersuchungsprogramm"/>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete"/>
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  <main title="Untersuchungen auf relevante Parameter">
    <p nr="1">Der Betreiber hat nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 und der <a>§§ 9 und 16</a> im Trinkwassereinzugsgebiet Untersuchungen des Grundwassers, des Oberflächenwassers oder von beidem oder des Rohwassers auf lokal relevante Parameter durchzuführen oder durchführen zu lassen.</p>
    <p nr="2">Der Betreiber legt im Untersuchungsprogramm nach <a>§ 9 Absatz 1</a> die zu untersuchenden Parameter fest. Er hat hierzu diejenigen Parameter auszuwählen, bei deren Vorkommen eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist und die als überwachungsrelevant angesehen werden aufgrund <dl><dt>1.</dt><dd>der nach <a>§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1</a> identifizierten Gefährdungen oder Gefährdungsereignisse oder</dd><dt>2.</dt><dd>vorliegender Daten zu gemessenen Konzentrationen oder zu erkennbar gewordenen Trends.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Die zu untersuchenden Parameter sind nach Maßgabe von Absatz 2 Satz 2 auszuwählen aus: <dl><dt>1.</dt><dd>den chemischen Parametern nach Anlage 2 der Trinkwasserverordnung nach Maßgabe der dort den jeweiligen Parametern zugeordneten Bemerkungen, soweit die Bemerkungen sich nicht auf Grenzwerte beziehen,</dd><dt>2.</dt><dd>anderen Parametern, einschließlich natürlich vorkommender Stoffe, die nach den Ergebnissen der Gefährdungsanalyse und der Risikoabschätzung nach <a>§ 7</a> eine Verschlechterung der Wasserbeschaffenheit in einem Ausmaß bewirken können, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist,</dd><dt>3.</dt><dd>Stoffen und Verbindungen, die in der jeweils geltenden Fassung der Beobachtungsliste nach <a>Artikel 13 Absatz 8</a> der Richtlinie (EU) <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32020R2184" title="Verordnung (EU) 2020/2184" rel="noopener external">2020/2184</a> des Europäischen Parlaments und des Rates vom <time datetime="2020-12-16">16. Dezember 2020</time> über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (ABl. L 435 vom <time datetime="2020-12-23">23.12.2020</time>, S.1) aufgeführt sind,</dd><dt>4.</dt><dd>den mikrobiologischen Parametern nach Anlage 1 der Trinkwasserverordnung, den allgemeinen mikrobiologischen Parametern nach Anlage 3 Teil I der Trinkwasserverordnung sowie dem Parameter somatische Coliphagen,</dd><dt>5.</dt><dd>nicht relevanten Metaboliten von Pestiziden, die in der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Empfehlung nach <a>§ 18 Satz 1</a> aufgeführt sind,</dd><dt>6.</dt><dd>weiteren Parametern, deren Toxizität sich durch das Wasseraufbereitungsverfahren in einem Ausmaß erhöhen kann, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist.</dd></dl>Abweichend von Absatz 1 sind mikrobiologische Parameter nach Satz 1 Nummer 4 nur für die Matrix Rohwasser auszuwählen. Die in Satz 1 Nummer 4 genannten Parameter sind nicht zu untersuchen, soweit sie bereits nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung im Rohwasser untersucht werden.</p>
    <p nr="4">Darüber hinaus sind nach Maßgabe von Absatz 2 Satz 2 folgende Parameter auszuwählen, wenn sie lokal relevant sind: <dl><dt>1.</dt><dd>für die Matrix Grundwasser Stoffe und Stoffgruppen aus Anlage 2 der Grundwasserverordnung</dd><dt>2.</dt><dd>für die Matrix Oberflächenwasser <dl><dt>a)</dt><dd>prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe aus Anlage 8 Tabelle 1 Spalte 8 und 9 der Oberflächengewässerverordnung und</dd><dt>b)</dt><dd>flussgebietsspezifische Schadstoffe aus Anlage 6 der Oberflächengewässerverordnung.</dd></dl></dd></dl></p>
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