<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="5d0ea273" lastmod="2026-04-16T13:42:22+00:00">
  <header short="UVSV" amtabk="UVSV" norm="uvsv" title="UV-Schutz-Verordnung">
    <long>Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung</long>
    <changes/>
  </header>
  <nav>
    <prev id="25038a68" bez="§ 9" target="9" title="Hinweis auf Bußgeldvorschriften des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen"/>
    <index id="5d0ea273" bez="§ 10" target="10" title="Übergangsvorschrift"/>
    <next id="d519da5e" bez="§ 11" target="11" title="Inkrafttreten"/>
  </nav>
  <scope/>
  <main title="Übergangsvorschrift">
    <p nr="1">UV-Bestrahlungsgeräte, die vor dem <time datetime="2012-01-01">1. Januar 2012</time> bereits betrieben werden und die Anforderungen nach <a>§ 3 Absatz 1 und 2</a> nicht erfüllen, dürfen ab dem <time datetime="2012-08-01">1. August 2012</time> zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde nicht weiter betrieben werden.</p>
    <p nr="1a">UV-Bestrahlungsgeräte, die vor dem <time datetime="2008-01-01">1. Januar 2008</time> erstmalig in Verkehr gebracht wurden, dürfen ab dem <time datetime="2012-08-01">1. August 2012</time> nur weiter betrieben werden, wenn eine im Bezug auf die Gerätetechnik fachkundige Person festgestellt und durch Eintrag im Geräte- und Betriebsbuch bestätigt hat, dass die Anforderungen nach <a>§ 3 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 bis 5</a> erfüllt sind.</p>
    <p nr="2">Wer ein Zertifikat über seine fachliche Qualifikation von der Akademie für Besonnung e. V. erhalten hat, gilt als Fachpersonal im Sinne von <a>§ 4 Absatz 4</a>, wenn das Zertifikat nicht vor mehr als fünf Jahren vor Inkrafttreten der Verordnung und nicht nach dem <time datetime="2010-08-15">15. August 2010</time> ausgestellt worden ist. Der Inhaber eines Zertifikats nach Satz 1 muss an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, sobald das Zertifikat vor mehr als fünf Jahren ausgestellt worden ist.</p>
  </main>
</jur>
