<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="56a9502d" lastmod="2026-04-16T14:43:07+00:00">
  <header short="WindSeeV 4" amtabk="4. WindSeeV" norm="windseev_4" title="Vierte Windenergie-auf-See-Verordnung">
    <long>Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes</long>
    <changes/>
  </header>
  <nav>
    <prev id="2ea47836" bez="§ 2" target="2" title="Feststellung der Eignung"/>
    <index id="56a9502d" bez="§ 3" target="3" title="Feststellung der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See"/>
    <next id="debe2800" bez="§ 4" target="4" title="Ausschlusszonen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 2" title="Feststellung der Eignung sowie der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See und Vorgaben für das spätere Vorhaben"/>
    <section bez="Kapitel 1" title="Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See"/>
  </scope>
  <main title="Feststellung der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See">
    <p>Die Realisierung von Windenergieanlagen auf See auf den Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 ist entsprechend <a>§ 1 Absatz 3</a> des Windenergie-auf-See-Gesetzes aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.</p>
  </main>
</jur>
